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    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte der Medizinischen Dienste (MD) und des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund)
    26.September 2024
    Mit unserer letzten Mitglieder-Information von Anfang September hatten wir Sie darüber informiert, dass der Marburger Bund (MB) und die Tarifgemeinschaft der Medizinischen Dienste (TG MD) ein Zwischenergebnis erzielt haben, das grundsätzlich den Rahmen eines Gesamtpaketes zur Beile-gung des derzeitigen Tarifkonflikts für den MB darstellen könnte. Nunmehr haben sowohl die Kleine als auch die Große Tarifkommission des Marburger Bundes einmütig beziehungsweise ein-stimmig das uns präsentierte Angebot als Basis dafür gesehen, den seit nunmehr fast zwei Jahren bestehenden Tarifkonflikt zu beenden.

    Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Das bedeutet nicht, dass die Tarifverhandlungen damit bereits beendet wären! Es gibt weiterhin wesentliche Details zu klären, bevor der MB seine Zustimmung zu einer Tarifeinigung gibt! Hierfür treffen sich Arbeitgeber und Marburger Bund am kommenden Montag und Dienstag in Düsseldorf. Um Sie möglichst aktuell zu informieren, laden wir Sie herzlich zu einem Netzwerktreffen, am Montagabend zwischen 19 Uhr bis etwa 20:00 Uhr ein. Hier werden wir Sie über den aktuellen Zwischenstand, die derzeitigen Details des Verhandlungsstands und über das weitere Prozedere informieren. Die Details zur Teilnahme finden Sie am Ende dieser Information.

    Das Zwischenergebnis

    Noch einmal zur Rekapitulation in aller Kürze: Das derzeitige Zwischenergebnis sieht zunächst eine lineare Steigerung der Tabellenentgelte um 10 Prozent über die Laufzeit von 22 Monaten zuzüglich einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.000 € vor. Die erste lineare Anhebung erfolgt - rückwirkend – zum 1. April dieses Jahres in Höhe von 3,5 Prozent.

    Der zweite Kernbestandteil des Ergebnisses ist die Einführung eines neuen Vergütungssystems ab dem Jahr 2026. Dieses sieht eine Ausweitung über die bisherigen fünf Entgeltstufen (Einstiegsstufe + E1 – E4) des derzeitigen Systems vor. Voraussetzung für die horizontale Fortentwicklung ist der Erwerb von Fortbildungspunkten, wobei für Ärztinnen und Ärzte der Erwerb von 128 CME-Punkten innerhalb von vier Jahren ausreichend sind. Für die notwendigen Fortbildungen erfolgt die Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung im Rahmen von drei Tagen jährlich. Einen Anspruch auf Freistellung für Fortbildungen bei gleichzeitiger Fortzahlung der Vergütung gab es nach dem bisherigen System nicht. Dies war vielmehr eine Forderung des MB.

    Bei der Umstellung auf das neue System wurde darauf geachtet, Benachteiligungen für Ärztinnen und Ärzte auszuschließen. Dies ist – nach mehreren Runden mit konkret angemeldeten Bedenken seitens des MB - ebenfalls gelungen. Das jetzt gefundene Zwischenergebnis stellt sicher, dass alle Bestandsbeschäftigten, die bis zum 31. Dezember 2024 in einem der Medizinischen Dienste beschäftigt sind, zunächst in der bisher geltenden Vergütungsstruktur bis zum Erreichen der Endstufe (E 4) verbleiben. Danach erfolgt der horizontale Aufstieg in die weiteren Kompetenzstufen. Damit beinhaltet die neue Vergütungsstruktur deutlich mehr finanzielle Exspektanzen als das derzeitige System.

    Bestandsbeschäftigte, die das 60. Lebensjahr vollendet und sich seit mindestens fünf Jahren in der (bisherigen) E 4 befunden haben, erhalten außerdem zwei Tage Urlaub pro Jahr, zusätzlich zu ihrem bisherigen Urlaubsanspruch.

    Nicht zuletzt konnte sich der MB mit seiner bereits 2022 erhobenen Forderung nach Berücksichtigung auch spezifischer Interessen für die Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte durchsetzen: Alle Fachärztinnen und Fachärzte werden zukünftig in die Vergütungsgruppe 13 eingruppiert. Bislang erfolgt die Eingruppierung hier regelhaft in die VG 12.

    Wie geht es weiter?

    Das oben skizzierte Zwischenergebnis wurde von den zuständigen Tarifgremien einhellig als gute Basis angesehen, die seit 2022 formal bestehenden Tarifverhandlungen zu Ende zu führen. Ausdrücklich haben sich unsere Gremien dagegen entschieden, zu einem Warnstreik aufzurufen. Hierfür haben wir Gründe:

    Die für den MB formaljuristisch einzige bestreikbare Forderung ist die nach einer Erhöhung der Tabellenwerte. Der MB hatte im Jahr 2022 allein die tarifvertraglichen Regelungen zum Tabellenentgelt gekündigt und eine entsprechende Forderung aufgestellt. Allein diese kann damit Gegenstand eines Warnstreiks sein. Ein derzeitiges lineares Angebot, das eine rückwirkende Steigerung der Entgelte ab April dieses Jahres in einem Volumen von insgesamt 10 % zuzüglich einer steuerfreien Zahlung von 1.000 € vorsieht, bewegt sich im Rahmen dessen, was in diesem Jahr an anderen Tariftischen erreicht wurde. Weitere/zusätzliche Forderungen wären für den MB schlicht rechtswidrig und nicht im Rahmen eines Warnstreiks durchsetzbar. Dies unterscheidet uns auch vom – wohl geplanten - Vorgehen anderer Gewerkschaften, die ihrerseits auch andere Entgeltforderungen erhoben haben.

    Natürlich hätten auch wir uns mehr erhofft und haben auch dafür in den Verhandlungen gestritten. Mit Blick auf das Gesamtpaket, das – vor allem – bei Einführung einer neuen Tabellenstruktur eine deutliche Ausweitung der finanziellen Exspektanzen, eine Freistellung für Fortbildungen, Zusatzurlaubsansprüche für ältere Bestandsbeschäftigte und – nicht zuletzt – eine bessere Eingruppierung von Fachärztinnen und Fachärzten vorsieht, haben sich unsere Gremien dafür entschieden, weiter zu versuchen, den Konflikt zu einem Ende zu bringen. Unsere Entscheidung basiert also auf sorgfältiger Abwägung und klarer Prioritätensetzung. Wir haben wichtige Fortschritte erzielt und konnten zentrale Anliegen voranbringen. Unser Fokus liegt nun darauf, diese Ziele auch in den kommenden beiden Runden zu vervollständigen.

    Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung in diesen herausfordernden Zeiten und den vergangenen zwei Jahren der Auseinandersetzung.