- Die Tabellenentgelte werden zum 1. Juli 2024 um 3,0 %, zum 1. Juni 2025 um 3,0 % und zum 1. Mai 2026 um 3,0 % gesteigert. Über die Laufzeit des Tarifvertrages erfolgt somit eine tabellenwirksame Steigerung der Entgelte um neun Prozent.
- Ärztliche Beschäftigte, die am 1. Juli 2024 mit Entgeltanspruch oder mit laufenden Zahlungen von KMG bei der KMG beschäftigt sind, erhalten im August dieses Jahres eine Inflationsausgleichszahlung, die brutto wie netto erfolgt. Diese Zahlung erfolgt in Höhe von 12 % der Tabellenentgelte vom 1. September 2023 je Gruppe und Stufe, jedoch mindestens 800 Euro für „Arzt“, 900 Euro für „Facharzt“ und 1.000 Euro für „Oberarzt sowie CA-Vertreter“. Teilzeitkräfte erhalten diese Zahlung entsprechend anteilig.
- Die Entgeltgruppe Ä3 wird um eine weitere (3.) Stufe „ab dem 7. Jahr“ zum 1. August 2025 ergänzt.
- Die Bereitschaftsdienstentgelte gemäß Anlage 4 werden zum 1. Juli 2024 um 3,5 %, zum 1. Juni 2025 um 3,5 % und zum 1. Mai 2026 um 3,0 % gesteigert. Insgesamt erfolgt damit eine Steigerung der Bereitschaftsdienstentgelte um zehn Prozent über die Laufzeit des Tarifvertrages und damit überproportional im Vergleich zur Steigerung der Tabellenentgelte.
- Außerdem erfolgt eine Modifizierung der bisherigen Bereitschaftsdienstentgelte für Ärztinnen und Ärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte: Ärztinnen/Ärzte erhalten ab August dieses Jahres das erhöhte Bereitschaftsdienstentgelt bereits ab dem 4. Jahr (bislang ab dem 5. Jahr), Fachärztinnen/Fachärzte erhalten das erhöhte Bereitschaftsdienstentgelt ebenfalls ab dem 4. statt – wie bisher – ab dem 7. Jahr.
- Die Bewertung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit in der Stufe 1 wird zum 1. Juli 2025 auf 70 Prozent angehoben.
- Die Pauschale je Einsatztag im Rettungsdienst sowie die Pauschale pro Stunde in der Luftrettung werden – wie die Bereitschaftsdienstentgelte – in drei Schritten um insgesamt 10 % angehoben.
- Für den Bereitschaftsdienst wird zudem zukünftig ab dem 1. Januar 2025 – neben dem Nachtzuschlag – ein Feiertagszuschlag in Höhe von 25 Prozent gezahlt.
- Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2026
Mit der Einführung einer dritten Erfahrungsstufe in der Ä3 konnte der MB endlich eine seit Jahren immer wiederkehrende Forderung in dieser Runde durchsetzen. Das gleiche gilt für die Erhöhung der als Arbeitszeit bewerteten Zeit des Bereitschaftsdienstes in der Stufe 1 auf 70 Prozent. Insgesamt lag der Schwerpunkt der diesjährigen Verhandlungen auf der Aufwertung der Regelungen zum Bereitschaftsdienstentgelt. Mit der Verkürzung der Anspruchszeit auf das erhöhte Bereitschaftsdienstentgelt in den Stufen Ä1 und Ä2 auf jeweils 4 Jahre, mit der über der linearen Steigerung der Tabellenwerte liegenden Anhebung der Bereitschaftsdienstentgelte, der zusätzlichen Gewährung von Feiertagszuschlägen im Bereitschaftsdienst sowie der – im Vergleich zur linearen Steigerung der Tabelle – ebenfalls überproportionalen Steigerung der Rettungsdienstpauschalen wurde diesem Anspruch Rechnung getragen. Insbesondere die beiden letztgenannten Punkte wurden durch Ihre ärztlichen Vertreterinnen und Vertreter in der Verhandlungskommission vehement und ausdauernd eingefordert. Die Koppelung der steuerfreien Inflationsausgleichszahlung an das jeweilige Monatsentgelt als prozentuale Zahlung erlaubt eine möglichst ausgewogene Zahlung zwischen den Entgeltgruppen.
Die Kleine Tarifkommission des Marburger Bund Bundesverbandes diskutiert in ihrer Sitzung am 6. Juni 2024 über die Annahme dieses Tarifergebnisses. Zuvor möchten wir Ihnen gern im Rahmen einer Videokonferenz das Ergebnis vorstellen und mit Ihnen hierüber diskutieren. Wir laden Sie daher ein zu einem Netzwerktreffen am
Mittwoch, 5. Juni 2024, ab 19:00 Uhr
Um den Zugangslink zu erhalten, reicht es, eine Nachricht an tarifpolitik@marburger-bund.de (Betreff „KMG“) zu senden. Bitte teilen Sie zudem unbedingt mit, wo Sie beschäftigt und ob Sie Mitglied im Marburger Bund sind. Wir freuen uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme.
Wir informieren über den Verlauf der Verhandlungen und das jeweils notwendige Vorgehen auch über unseren Messenger-Service. Alle Einzelheiten hierzu finden Sie unter https://www.marburger-bund.de/messenger.