Teil dieser Einigung ist eine lineare Entgeltsteigerung rückwirkend zum April 2024. Die genauen Einzelheiten der Tarifeinigung entnehmen Sie bitte unserer vorhergehenden Mitglieder-Info vom 8. November. Die Arbeitgeberseite hat sich verpflichtet, sicherzustellen, dass sowohl die Auszahlung der Inflationsausgleichszahlung als auch die Nachzahlung der Gehaltserhöhung mit der Zahlung des Dezembergehalts erfolgen wird. Damit wird ein wichtiger Bestandteil der getroffenen Einigung zeitnah umgesetzt.
Weitere wichtige Punkte unseres Tarifabschlusses sind die Fortbildungsmöglichkeiten und die daraus resultierende Möglichkeit der Erreichung der neu eingeführten – und mit entsprechenden Entgeltzuwächsen versehenen - Kompetenzstufen. In den kommenden Monaten werden wir in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern Durchführungshinweise erarbeiten, um die Regelungen zur Inanspruchnahme von Fortbildungsmaßnahmen klar und nachvollziehbar zu gestalten.
Wir bedanken uns im Namen unserer Verhandlungskommission an dieser Stelle bei allen Kolleginnen und Kollegen für die Unterstützung und den Zusammenhalt während der langjährigen Verhandlungen. Ihre Solidarität hat es uns ermöglicht, diese Einigung zu erzielen. Sollte es Fragen zur Umsetzung der Einigung oder zu den geplanten Maßnahmen geben, stehen wir Ihnen, neben den Juristinnen und Juristen unserer Landesverbände, selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Was können Sie tun?
Werden Sie Teil des Teams und melden Sie sich bei unserem Messenger Service „MB-Tarifnews MD“ hier an: https://www.marburger-bund.de/messenger. Leiten Sie diese Informationen auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen weiter, die noch nicht Mitglied im Marburger Bund sind!
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