Entgelt
Die Arbeitgeber haben folgendes Angebot zur Erhöhung der Tabellenentgelte vorgelegt:
- Ab dem 1. April 2024: + 3,5 Prozent
- Ab dem 1. Juli 2025: + 6,5 Prozent
- Inflationsausgleichszahlung/steuerfrei 2024: 1.000 EUR
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Inflationsausgleichszahlung (IAZ) folgendermaßen ausgezahlt: Jede/r Ärztin/Arzt erhält 50% (= 500 EUR), die übrigen 50 % (=500 EUR) werden anteilig nach dem individuellen Arbeitszeitvolumen (mit)gezahlt.
Vergütungssystem
Der zweite Kernbestandteil des jetzigen Ergebnisses ist die Einführung eines neuen Vergütungssystems ab dem Jahr 2026. Dieses sieht eine Ausweitung über die bisherigen fünf Entgeltstufen (Einstiegsstufe + E1 – E4) des derzeitigen Systems vor. Voraussetzung für das Erreichen der zusätzlichen sogenannten „Kompetenzstufen“ sind jährliche Fortbildungen, die entsprechend mit Punkten honoriert werden. Den Ärztinnen und Ärzten ist es ermöglicht, Fortbildungspunkte auch mit CME-Punkten 1 zu 1 zu erwerben. Nach dem bisherigen Gesprächsstand sind 128 Punkte innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren Voraussetzung für einen Stufensprung. Für die Fortbildungen erfolgt die Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung im Rahmen von drei Tagen jährlich.
Der MB hat in den vorhergehenden Gesprächen stets gefordert, dass es keine Benachteiligungen für Ärztinnen und Ärzte bei der Umstellung des Systems geben darf. Das jetzt gefundene Zwischenergebnis stellt dies nun sicher: Hierzu verbleiben alle Bestandsbeschäftigten, die bis zum 31. Dezember 2024 in einem der Medizinischen Dienste beschäftigt sind, zunächst in der bisher geltenden Vergütungsstruktur bis zum Erreichen der Endstufe (E 4). Ab der Zugehörigkeit zur E4 können die zum Erreichen der Kompetenzstufe erforderlichen Fortbildungspunkte erworben werden. Nach Nachweis der erforderlichen Punktzahl erfolgt für die Bestandsbeschäftigten dann eine Höherstufung in die Kompetenzstufe 3. Neubeschäftigte (ab 1. Januar 2025 beim MD) beginnen zunächst in der bisherigen Entgeltsystematik und verbleiben in der Erfahrungsstufensystematik bis zum Erreichen der E 2. Danach werden
sie – nach Nachweis der erforderlichen Fortbildungspunkte - in die Kompetenzstufe 1 höhergestuft. Bestandsbeschäftigte, die das 60. Lebensjahr vollendet und sich seit mindestens fünf Jahren in der (bisherigen) E 4 befunden haben, erhalten außerdem zwei Tage Urlaub pro Jahr, zusätzlich zu ihrem Urlaubsanspruch.
Der MB konnte außerdem erreichen, dass ab einem noch festzulegenden Zeitpunkt alle Fachärztinnen und Fachärzte in die Vergütungsgruppe 13 (bisher 12) eingruppiert sind bzw. noch in der VG 12 vorhandene Fachärztinnen und Fachärzte dann entsprechend in die VG 13 eingruppiert werden.
Wie geht es weiter?
Das nun erzielte Zwischenergebnis wird nun in den MB-Tarifgremien vorgestellt und bewertet. Sollten die Gremien zu der Entscheidung kommen, auf dieser Basis weiterverhandeln zu können, können in den kommenden, bereits vereinbarten Terminen am 30.09/01.10 und 06./07.11. weitere Details verhandelt und gegebenenfalls ein Tarifabschluss vorbereitet werden.