Das Ergebnis im Einzelnen:
- Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 2.500 EUR zum nächstmöglichem Zeitpunkt, jedoch noch im Jahr 2023.
- Eine weitere steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 500 EUR mit dem Gehaltslauf Februar 2024.
- Eine Erhöhung der Tabellenwerte um 5,0 Prozent zum 1. Januar 2024.
- Eine weitere Erhöhung der Tabellenwerte um 2,2 Prozent zum 1. Juli 2024
- Eine weitere Erhöhung der Tabellenwerte um 2,2 Prozent zum 1. November 2024
- Die Ausweitung des Samstagszuschlags (§ 7 Abs. 1 e)) auf 00:00 bis 24:00 Uhr
- Bei kurzfristiger Inanspruchnahme (§ 7a TV-Ärzte RKA) erhöht sich im Falle
- eines Bereitschaftsdienstes die Bewertung des Bereitschaftsdienstes um
17,5 Prozentpunkte (bisher 10 Prozentpunkte) - einer Rufbereitschaft die Pauschale von bislang 75 auf nun 120 EUR
- von regelmäßiger Arbeit (einschließlich Schicht-/Wechselschichtarbeit) für jede geleistete Stunde der Zuschlag von bislang 10 auf 17,5 Prozent.
- eines Bereitschaftsdienstes die Bewertung des Bereitschaftsdienstes um
- Für alle Ärztinnen und Ärzte erhöht sich der Urlaubsanspruch ab dem Jahr 2024 um einen zusätzlichen Tag.
- Die Laufzeit dieser Tarifeinigung beträgt 24 Monate (bis zum 30. Juni 2025).
Aus Sicht der MB-Verhandlungskommission ist es mit diesem Ergebnis gelungen, Anschluss an die in anderen Tarifbereichen gesetzten Abschlüsse für Ärztinnen und Ärzte zu halten. Neben der linearen Komponente, einer Erhöhung der Tabellenwerte um insgesamt 9,4 Prozent über die Laufzeit des Tarifvertrages, konnte die volle Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeit der steuerfreien Inflationsausgleichszahlung vereinbart werden. Mit der Erhöhung der Zuschläge für eine kurzfristige Inanspruchnahme und der Ausweitung des Samstagszuschlags auf 24 Stunden konnte der immer wiederkehrenden Forderung nach tarifvertraglicher Berücksichtigung besonders belastender Dienste Rechnung getragen werden. Mit einem zusätzlichen Tag Erholungsurlaub ziehen die Ärztinnen und Ärzte zudem mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in den kommunalen Häusern gleich, für die im vergangenen Jahr ebenfalls eine Erhöhung des Urlaubsanspruches vereinbart wurde.
Die Tarifeinigung steht bis zum 30. November 2023 für beide Seiten unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgremien. Sobald diese erfolgt ist, werden wir mit der Abfassung der Änderungstarifverträge beginnen und diese selbstverständlich auf unsere Website einstellen. Bei allen Fragen und Anmerkungen zu diesen Verhandlungen steht Ihnen der MB unter tarifpolitik@marburger-bund.de gerne zur Verfügung.