Der bisherige Weg
Bereits im Dezember hatte die Große Tarifkommission des Marburger Bundes Forderungen beschlossen, die mit dem Jahreswechsel der Arbeitgeberseite zugestellt worden sind. Außerdem wurden die Mitglieder der Verhandlungskommission durch die Kleine Tarifkommission des Verbandes bestellt. Augenblicklich befinden wir uns in Abstimmungen über die Termine und Modalitäten der anstehenden Verhandlungen, die – nicht zuletzt wegen der Pandemie – besondere Vorkehrungen benötigen. Zwar ist die Durchführung von Verhandlungen auf rein digitalem Wege grundsätzlich möglich, allerdings nicht in jedem Fall sinnvoll, um den notwendigen Druck aufzubauen, den Verhandlungen mitunter benötigen. Sobald die Termine und die Art der Verhandlungen feststehen, werden wir Sie informieren.
Die Forderungen im Einzelnen:
- Im Hinblick auf den Bereitschaftsdienst werden wir die in der Verhandlungsrunde 2018 begonnene Anhebung der Bewertung weiterverfolgen. Bei Sana besteht die Bereitschaftsdienstvergütung derzeit aus einer vergleichsweise niedrigeren Bewertung als Arbeitszeit, wobei Ärztinnen und Ärzte im Gegenzug dafür jedoch die maximal möglichen steuerfreien Zuschläge für Dienste in der Nacht erhalten. Die ursprünglichen Vorteile dieser Regelung haben sich aber inzwischen durch die Veränderungen in anderen Tarifbereichen ausgesprochen stark relativiert. Wie im kommunalen Bereich und bei verschiedenen anderen Klinikträgern streben wir auch hier an, die Bewertung der Bereitschaftsdienste generell auf 80 v.H. (Stufe I) beziehungsweise 100 v.H. für hochbelastete Bereitschaftsdienste der Stufe II anzuheben. Wir streben darüber hinaus an, dass zukünftig das individuelle Stundenentgelt die Bemessungsgrundlage für die Bereitschaftsdienstvergütung ist. Auf diese Weise wird deutlicher als mit den bisherigen Stundenentgelten auch die Berufserfahrung der Ärztinnen und Ärzten beim Bereitschaftsdienst berücksichtigt. Schließlich – und auch hierbei handelt es sich letztlich um eine Vorgabe aus den Entwicklungen in anderen Tarifbereichen – wollen wir erreichen, dass neben den Zuschlägen für besondere Tatbestände (Bereitschaftsdienst in der Nacht, an Sonn- und Feiertagen) ein genereller, nicht in Freizeit ausgleichbarer Zuschlag in Höhe von 25 % des individuellen Stundenentgelts gezahlt wird. Zusammen mit der höheren Bewertung der Dienste führt dieser Zuschlag zu einer effektiven Reduzierung des entgeltmindernden Effekts des Freizeitausgleiches im Anschluss an Bereitschaftsdienste.
- Im Hinblick auf die Entgeltsteigerung hat die Große Tarifkommission eine Forderung von 6,5 % für 12 Monate beschlossen. In Anbetracht der momentanen Preisentwicklung wird die Umsetzung einer auskömmlichen linearen Entwicklung besondere Bedeutung haben.
- Nicht zuletzt haben wir mit Sana bereits in der vergangenen Verhandlungsrunde vereinbart, die Verhandlungen über die tarifliche Einführung einer objektiven und manipulationsfreien Arbeitszeiterfassung fortzuführen. Nachdem der Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode untätig war, die Vorgaben des Gerichtshofes der europäischen Union hinsichtlich einer objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung umzusetzen, liegt es nunmehr an den Tarifvertragsparteien, Abhilfe zu schaffen. Orientierung bietet uns auch hier die Regelung aus dem TV-Ärzte/ VKA für die kommunalen Kliniken.