Statement des Sprecherrats der Medizinstudierenden im Marburger Bund
23.März
2020
Statement des Sprecherrats der Medizinstudierenden des Marburger Bundes
- Die Universitäten sollten bei ihren Studierenden eine Bereitschaft zur möglichen Mithilfe abfragen und dies nicht allein den Fachschaften überlassen.
- Die Studierenden müssen gemäß ihrem jeweiligen derzeitigen Kenntnis- und Ausbildungsstand eingesetzt beziehungsweise geschult werden. Vorhandene Ausbildungen sind hierbei zu berücksichtigen. Kein Medizinstudierender kann eine examinierte Krankenpflegerin oder approbierte Ärzte ersetzen, jedoch ist eine Entlastung bei diversen Tätigkeiten denkbar. Die meisten Studierenden haben bereits ein Krankenpflegepraktikum absolviert und viel Erfahrung im klinischen Alltag durch Famulaturen und Blockpraktika gesammelt.
- Die Mitarbeit muss auf freiwilliger Basis erfolgen und angemessen vergütet und ausreichend versichert sein. Zusätzlich muss durch eine Ausnahmeregelung für die Dauer der Krise sichergestellt werden, dass im Rahmen eines freiwilligen Engagements auch bei Überschreiten des maximalen Einkommensfreibetrages keine Anrechnung auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfolgt. Andernfalls werden besonders diejenigen Studierenden benachteiligt, die sich sogar neben einer anderen Beschäftigung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts solidarisch zeigen.
- Bezüglich der PJ-Studierenden ist deutschlandweit sicherzustellen, dass ihnen eine etwaige Quarantäne oder auch Abwesenheit zwecks Kinderbetreuung nicht auf die Fehlzeiten im Praktischen Jahr angerechnet werden, da sie sonst bei Überschreiten der erlaubten Fehltage mindestens ein Tertial wiederholen müssten und somit dem Arbeitsmarkt erst verzögert als Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zur Verfügung ständen. Die Studierenden lehnen auch die Pläne einzelner Landesprüfungsämter ab, so entstandene PJ-Fehltage im Zeitraum vor der M3-Prüfung nachzuholen. Vor diesem Abschnitt der Ärztlichen Prüfung müssen mindestens zwei bis drei Wochen Lernzeit zur Verfügung stehen.
- Durch die Absage der Unterrichtsveranstaltungen wird sich das Semester in vielen Fällen voraussichtlich bis weit in die Semesterferien im Sommer verlängern. Viele Studierende müssen allerdings in dieser Zeit ihre Famulatur oder ein Pflegepraktikum absolvieren, um zum Staatsexamen (M2) zugelassen zu werden. Sollte das nicht möglich sein, wird sich bei ihnen die Studienzeit verlängern, mit allen Auswirkungen auf z.B. BAföG oder Kredite. Somit muss eine Beschäftigung in der Gesundheitsversorgung bei entsprechenden Aufgaben während der Krise als Famulatur bzw. Pflegepraktikum gewertet werden können.
- Das Risiko, sich während der Versorgung von Patienten im Krankenhaus zu infizieren, ist relevant höher als in der Normalbevölkerung. Einem solchen Risiko setzen sich auch Studierende aus, wenn sie an den Kliniken tätig werden. Dieser Einsatz muss rechtlich abgesichert und gewürdigt werden. Ebenso ist zu gewährleisten, dass alle möglichen Selbstschutzmaßnahmen (Kleidung, Hygieneanweisungen) getroffen und befolgt werden können. In diesem Rahmen müssen auch Studierende in SARS-CoV-2 Testungen einbezogen werden, sollte dies künftig regelmäßig bei allen Mitarbeitern geschehen.
- Viele Universitäten bemühen sich bereits darum, alternative und digitale Lehrkonzepte zu etablieren, um den Studierenden zu ermöglichen, das Studium weiterhin in Regelstudienzeit zu absolvieren. Dies ist zu fördern und mit Ausnahmeregelungen bezüglich Praktika und anderen Präsenzveranstaltungsformaten zu ermöglichen. Dadurch sollen alle geplanten Prüfungen und vor allem die Staatsexamina wie geplant stattfinden können.