Aufgrund der Struktur der letzten Tarifeinigung unterfallen keine weiteren Bestandteile des Tarifvertrages der Kündbarkeit, in Anbetracht des Inflationsgeschehens können wir uns damit auf eine Entgeltsteigerung konzentrieren. Nach dem Beschluss der GTK sollen die Entgelte im Umfang der seit der letzten Tariferhöhung aufgelaufenen Inflationsentwicklung nebst weiterer 2,5 Prozent angehoben werden. Das bedeutet: Wir fordern einen echten Inflationsausgleich für die Monate seit Oktober 2021 und zusätzlich eine lineare Gehaltserhöhung um 2,5 Prozent.
Die Tarifgremien haben darüber hinaus beschlossen, die Verhandlungskommission mit weiteren Ärztinnen und Ärzte aufzustocken, um so eine noch breitere Abbildung der Ärzteschaft in unserer Verhandlungskommission zu gewährleisten.
Mit den Arbeitgebern konnten bereits verschiedene Verhandlungstermine vereinbart werden. Die Tarifverhandlungen werden danach am 23. Januar 2023 in Berlin beginnen und Mitte Februar fortgesetzt werden. Ein bislang letzter Verhandlungstermin ist für Anfang April vereinbart worden.
In Anbetracht der Reaktionen der kommunalen Arbeitgeber auf die bereits erhobenen Forderungen anderer Gewerkschaften im öffentlichen Dienst, ist davon auszugehen, dass die Auseinandersetzung in diesem Jahr ausgesprochen erbittert geführt werden muss. Wir planen bereits jetzt die Durchführung entsprechender Warnstreikmaßnahmen und werden Sie hierüber zeitnah informieren.