• TdL | Bundesweiter Warnstreiktag - Zentrale Kundgebung in Hannover

    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte an den Universitätsklinika im Geltungsbereich des TV-Ärzte
    23.Januar 2024
    Die TdL hat mit ihren unzureichenden Vorschlägen in den laufenden Tarifverhandlungen einen ersten Warnstreik am 30. Januar provoziert. Rechtzeitig vor dem Streiktag wollen wir Sie mit detaillierten Informationen zum Warnstreik und der zentralen Veranstaltung in Hannover versorgen.
    Zentrale Kundgebung in Hannover

    Wie angekündigt laden wir alle Streikenden zu einer zentralen Streikkundgebung nach Hannover ein. Diese findet von 13:00 bis 15:00 Uhr auf dem Opernplatz statt. Bitte halten Sie dabei die Ein- und Ausgänge der angrenzenden Gebäude frei. Der Opernplatz ist vom Hauptbahnhof Hannover in etwa 4 Minuten fußläufig zu erreichen. Vor Ort versorgen wir Sie am Stand des MB mit Streikmaterialien. Selbstverständlich können Sie auch bereits vorhandenes Streikmaterial mitbringen. Eine große Bitte: Kommen Sie in ihrem Arztkittel oder sonstiger ärztlicher Berufsbekleidung.

    Einige Landesverbände organisieren Bustransfers nach Hannover und direkt zum Opernplatz. Bitte informieren Sie sich über etwaige Fahrgelegenheiten bei Ihrem Landesverband. Als Mitglied erstatten wir Ihnen alternativ die Fahrtkosten nach und von Hannover bis zur Höhe eines DB-Tickets der zweiten Klasse. Der angekündigte Streik bei der DB endet am Vorabend, so dass nach jetziger Informationslage aus dem gesamten Bundesgebiet eine rechtzeitige Anreise möglich ist. Reiskostenabrechnungen erhalten Sie direkt bei Ihrem Landesverband, dort erhalten Sie auch sämtliche Informationen zu einer Streikgeldzahlung, sofern es wegen der Streikteilnahme zu einem Gehaltsabzug kommen sollte.


    #aerztestreik
    Es ist Ihnen nicht möglich, an unserer Kundgebung in Hannover teilzunehmen, Sie möchten sich dennoch an einer dezentralen Aktion beteiligen? Dann tun Sie das und verlinken Ihre Aktion unter dem Hashtag #aerztestreik oder #faire_spitzenmedizin! Wir werden stets aktuell das bundesweite Geschehen im Auge haben und unsererseits darüber berichten. Denken Sie daran, dass es wichtig ist, Öffentlichkeit zu schaffen und auf unsere Forderungen hinzuweisen
     

    Ihre Teilnahme am Warnstreik ist grundgesetzlich geschützt
    Wie immer im Vorfeld von Arbeitskampfmaßnahmen können wir auch jetzt einzelne Versuche der Arbeitgeber, Ärztinnen und Ärzte von einer Teilnahme am Warnstreik abzuhalten, nicht ausschließen. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern! Das Streikrecht ist ein Grundrecht, welches weder durch einseitige Anordnungen der Arbeitgeber rechtlich eingeschränkt werden kann noch in irgendeiner Weise unärztlich oder moralisch verwerflich ist. Sollten Sie konkrete Einschränkungen Ihres Streikrechtes erfahren, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Marburger Bund, damit wir Ihnen juristisch zur Seite stehen können.


    Notdienstvereinbarungen sichern die notwendige Patientenversorgung ab
    Um die Notfallbehandlung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, bietet der MB den Arbeitgebern den Abschluss von Notdienstvereinbarungen an. Diese bieten ein Mindestmaß an Patientenversorgung und schließen jede konkrete Gefährdung von Menschen aus. Wird vor Ort keine Notdienstvereinbarung abgeschlossen, zum Beispiel weil der Arbeitgeber die von uns angebotene Regelung ablehnt, darf trotzdem gestreikt werden! Der Arbeitgeber muss jedoch dafür Sorge tragen, eine Notbesetzung zu gewährleisten, um Notfälle behandeln zu können. Elektive Eingriffe sind keine Notfälle!


    Infos zum Warnstreik
    Alle Informationen zu Ihren Rechten im Arbeitskampf, Reaktionsmöglichkeiten bei Repressalien durch den Arbeitgeber sowie zum Umgang mit Drohungen und unzulässigen Anordnungen finden Sie hier.

    Dort können Sie auch unsere Streikfibel herunterladen, die weitere wichtige Hinweise zum Umgang mit Ihrem Arbeitgeber enthält. Übrigens: Selbstverständlich können sich auch Ärztinnen und Ärzte, die noch nicht Mitglied im MB sind, am Warnstreik beteiligen, sofern sie unter den Geltungsbereich des TV-Ärzte fallen.

    Vergleichsberechnungen Entgelt und indiv. Std. Entgelt VKA, BG