Schwerpunkt der diesjährigen Auseinandersetzung soll die lineare Weiterentwicklung der Tabellenentgelte sein, da hiervon alle Ärztinnen und Ärzte – unabhängig von der konkreten Dienstform – profitieren. Deshalb fordern wir die Anhebung der Tabellenentgelte um 8,5 Prozent. Wir wollen daneben aber auch die Überarbeitung der seit Jahrzehnten unveränderten Regelungen zu Schicht- und Wechselschichtarbeit und insbesondere eine Vereinfachung dieser Vorschriften angehen. Zwar sind davon bislang noch nicht alle Ärztinnen und Ärzte in gleicher Weise betroffen. Mit einer Neuausrichtung dieser Vorschriften soll aber Tendenzen an den kommunalen Krankenhäusern begegnet werden, aus den Bereitschaftsdienstmodellen in vermeintlich „günstigere“ Schichtdienstmodelle zu wechseln. Der Marburger Bund strebt deshalb an, die schwer zu kontrollierenden und teilweise manipulationsanfälligen Tarifregelungen durch ein deutlich vereinfachtes System zu ersetzen, welches insbesondere auch den Entgeltabstand zwischen Bereitschaftsdienst und bisherigen Schichtdiensten verringert. Dazu soll ein arbeitszeitrechtlicher Korridor von 07:30 bis 18:00 Uhr definiert und Arbeit außerhalb dieses Korridors – zusätzlich zu den bisherigen Zuschlägen für Nacharbeit – mit einem Randzeitenzuschlag verteuert werden. Dieser Korridor soll zudem zukünftig die Grundlage bilden für die Frage, ob Schichtarbeit vorliegt. Abhängig davon sollen sowohl das Monatsentgelt als auch der Anspruch auf Zusatzurlaub verändert werden. Die bisherigen Regelungen zu ständiger und unständiger Schicht- und Wechselschichtarbeit mit unzureichenden, schwer zu realisierenden und manipulationsanfälligen Rechtsfolgen sollen demgegenüber vollständig entfallen.
Ein weiterer Forderungsbestandteil ist die Ausweitung der Regelungen zur rechtzeitigen Dienstplanung auf die Arbeit in Schicht bzw. Wechselschicht. Künftig soll diese – wie beim Bereitschaftsdienst und der Rufbereitschaft auch – in einem Dienstplan spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraums geregelt werden mit den entsprechenden Sanktionen bei Nichteinhaltung.
Daneben stehen auch Verbesserungen für Ärztinnen und Ärzte, die regelmäßig Rufbereitschaft leisten und eine deutliche Anhebung der Bereitschaftsdienstentgelte auf dem Plan. Hier verfolgt der Marburger Bund das bereits in der vorletzten Tarifrunde begonnene Ziel weiter, die Pauschalen für die Bereithaltung zur Rufbereitschaft deutlich zu erhöhen und die Rundungsregelungen zu vereinheitlichen. Ergänzend soll ein zusätzlicher Entgeltanspruch für die Fälle geschaffen werden, in denen die Anordnung von Rufbereitschaft nach den Regelungen des Tarifvertrages (Arbeit nur im Ausnahmefall) unzulässig war. Bei den Bereitschaftsdiensten schließlich ist es unser Ziel, die Bereitschaftsdienststundenentgelte auf das individuelle Stundenentgelt umzustellen, um auf diese Weise die Berufserfahrung auch beim Bereitschaftsdienst adäquat abbilden zu können.
Die Tarifgremien haben darüber hinaus beschlossen, die Verhandlungskommission mit weiteren Ärztinnen und Ärzte aufzustocken, um so eine noch breitere Abbildung der Ärzteschaft in unserer Verhandlungskommission zu gewährleisten.
Mit den Arbeitgebern konnten bereits verschiedene Verhandlungstermine vereinbart werden. Die Tarifverhandlungen werden danach am 18. Juni 2024 in Berlin beginnen und am 1. Juli 2024 fortgesetzt werden. Ein weiterer Verhandlungstermin ist für Mitte September in Planung.
Um frühzeitig mit Ihnen ins Gespräch bzw. in den Austausch zu kommen, wollen wir mit Ihnen ein erstes digitales Netzwerktreffen unmittelbar zur Verhandlungsrunde am 1. Juli durchführen. Über den genauen Zeitpunkt und die Möglichkeiten zur Anmeldung informieren wir zeitnah.
Alle wichtigen Informationen rund um die Tarifverhandlungen erhalten Sie auch über unseren Messenger-Service „MB-Tarifnews VKA“. Einzige Voraussetzung ist ein Smartphone mit Messenger-App (z.B. WhatsApp, Telegram oder mit dem iPhone direkt per iMessage) auf Ihrem Smartphone. Am besten unter https://www.marburger-bund.de/messenger direkt anmelden.
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