• VKA | Urabstimmung über Stand der Sondierung

    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern im Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA
    17.Januar 2025
    -alle Infos zur Durchführung-

    Warum schon wieder Urabstimmung?

    In dieser Tarifrunde haben wir Sie schon einmal zur Urabstimmung aufgefordert – im Dezember 2024 haben Sie nach einem Angebot der VKA über die Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen entschieden. Nach den Sondierungsgesprächen mit den Arbeitgebern und einem Sondierungsstand, der erheblich über das Arbeitgeberangebot hinausgeht, hat die Große Tarifkommission entschieden, Sie daher erneut um Ihr Votum zu bitten.


    Wer darf abstimmen?

    Nur Mitglieder des Marburger Bundes, die in einer unter den Geltungsbereich des betroffenen Tarifvertrages fallenden Einrichtung arbeiten, dürfen sich an der Abstimmung   beteiligen. Arbeiten Sie im Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA sind Sie als MB-Mitglied also aufgerufen, sich an der Urabstimmung zu beteiligen.

     

    Wie funktioniert die Abstimmung?

    Sie erhalten einen Link zu einer Website. Über diese können Sie – nachdem Sie erneut Ihre Mitgliedschaft und die Beschäftigung im Geltungsbereich des TV-Ärzte/ VKA bestätigt haben – an der Abstimmung teilnehmen.

     

    Wann beginnt die Urabstimmung und wie lange läuft sie?

    Die Urabstimmung beginnt am 21. Januar und Sie können bis einschließlich
    4. Februar 2025 teilnehmen. In der Folge trifft sich die Große Tarifkommission und berät über das Ergebnis.

     

    Was passiert dann?

    Stimmen mindestens 50 % der an der Urabstimmung teilnehmenden Mitglieder dafür, beschließt die Große Tarifkommission die Beendigung der Arbeitskampfmaßnahmen und beauftragt die Verhandlungskommission damit, den Sondierungsstand vertraglich zu tarifieren. Anschließend erfolgt die Ausformulierung der Tariftexte im Rahmen von Redaktionsverhandlungen.