• Ärztliche Personalkosten aus den Fallpauschalen herausnehmen

    Pressemitteilung
    140. Hauptversammlung des Marburger Bundes: Krankenhausplanung nicht nach Trägerstrukturen ausrichten
    05.November 2022
    Der Marburger Bund fordert die sofortige Herausnahme der ärztlichen Personalkosten aus den diagnosebezogenen Fallpauschalen und deren ausreichende Finanzierung in einem eigenständigen Budget. Die ärztliche Personalbemessung muss sich dabei an dem tatsächlichen Aufwand der ärztlichen Tätigkeit bemessen, forderte die 140. Hauptversammlung heute in Berlin.
    140. Hauptversammlung des Marburger Bundes
    140. Hauptversammlung des Marburger Bundes

    Personalengpässe im stationären Bereich würden sich nicht auf die Pflege beschränken. Gerade im ärztlichen Bereich sei die Arbeitsbelastung immens gestiegen. Unzureichende Personalausstattung, kaum Zeit für Gespräche mit den Patienten und fehlende Wertschätzung ärztlicher Arbeit kennzeichneten die Arbeitsbedingungen vieler Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern.

    In der Diskussion über die Reform der Krankenhausstrukturen forderten die Delegierten, bei der Krankenhausplanung die notwendige Abstimmung und Zusammenarbeit regional und kommunal und nicht nach den Trägerstrukturen auszurichten. „Trägerinteressen müssen hinter regionalen Versorgungsinteressen zurückstehen. Nur dann ist eine sinnvolle Gestaltung der Gesundheitsversorgung einer Region möglich. Der Marburger Bund fordert die Bundesländer auf, dies zur Voraussetzung der Genehmigungsverfahren zu machen. Hinderliche Bundesreglungen müssen hierbei beseitigt werden“, heißt es in dem Beschluss des größten deutschen Ärzteverbandes.

    Der Marburger Bund bekräftigte auf der Hauptversammlung auch seine Forderung, die Leitung von Gesundheitsämtern bzw. von entsprechenden Hauptabteilungen Gesundheit der Kommunalverwaltungen ausschließlich weisungsunabhängig tätigen, approbierten Fachärztinnen und -ärzten zu übertragen, in erster Linie solchen für das Öffentliche Gesundheitswesen. Die Delegierten lehnten die Leitung von Gesundheitsämtern und anderer Institutionen des öffentlichen Gesundheitsdienstes durch nicht-ärztliches Personal ab. Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen seien sowohl die medizinischen Experten als auch die Management-Experten für die Gesundheitslagen, die auftreten könnten.