Noch am 21. Februar bestätigten die BG Kliniken die mit dem Marburger Bund gefundene Regelung. Wörtlich hieß es in der Pressemitteilung der BG Kliniken: „Durch die neue Berechnung der Bereitschaftsdienstzeiten wird es von nun an für die arbeitszeitrechtliche Ruhezeit keinen Zeitabzug mehr für den Folgetag geben.“ Offenbar wollen die Arbeitgeber davon heute aber nichts mehr wissen und senden damit ein - gerade angesichts der momentanen Situation in den Kliniken - verheerendes Zeichen in die eigene Ärzteschaft.
Mit dem Widerruf durch die Arbeitgeber ist die gesamte Tarifeinigung vom Tisch, so dass die Verhandlungen erneut von vorn beginnen werden. Es kann kaum ein schlechteres Timing für ein derartiges Verhalten der BG Kliniken geben. Jede Ärztin und jeder Arzt in den Kliniken ist derzeit darauf konzentriert, sich auf eine steigende Anzahl von Patienten mit Covid 19-Erkrankungen vorzubereiten. Überstunden und Zusatzdienste sind an der Tagesordnung. Über einzelne Regelungen einer Tarifeinigung können sich die Betroffenen kaum Gedanken machen. Insofern hinterlässt das beispiellose Vorgehen der BG Kliniken mehr als nur einen faden Beigeschmack.