Die im Gesetz vorgesehenen Meldepflichten der Krankenhäuser schafften unnötige Doppelstrukturen und verursachten einen zusätzlichen hohen Bürokratieaufwand, kritisierte Johna. „Niemand hat etwas gegen eine leicht zugängliche und für jedermann verständliche Information über Leistungsangebote, Fallzahlen und personelle Ausstattung. Die hierfür erforderlichen Angaben stehen aber jetzt schon in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser. Das Problem scheint zu sein, dass die Qualitätsberichte, die auf der Referenzdatenbank des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verfügung stehen, schlichtweg zu wenig bekannt sind. Es gibt also eher ein Kommunikationsproblem als ein Transparenzproblem“, sagte Johna.
Wenn es der Bundesgesundheitsminister mit dem Bürokratieabbau wirklich ernst meine, dann müssten die verfügbaren Daten automatisiert aus den Klinikinformationssystemen ausgeleitet werden, ohne dass es der Befassung bzw. Datengenerierung durch das am Patienten tätige Personal bedürfe. Dies sei grundsätzlich möglich, da Daten jedes klinikinternen Controllings die personelle Ausstattung bezogen auf die einzelnen tätigen Berufsgruppen (Vollkräfte) und Kliniken (Kostenstellen) umfassten.
Chance zum Bürokratie-Abbau nutzen
Pressemitteilung
Susanne Johna: Transparenzgesetz komplett auf den Prüfstand stellen
04.Dezember
2023
Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes