Der Entwurf habe gleichwohl einen schwerwiegenden Konstruktionsfehler: „Die Begrenzung der Maßnahmen allein auf die Pflege zementiert die Fehlanreize bei anderen Personalgruppen“, kritisierte Henke.
Es sei unsystematisch und widersprüchlich, bei der Herausnahme von Personalkosten aus dem Fallpauschalensystem (DRG) und bei der vollständigen Refinanzierung von Tariferhöhungen andere nichtärztliche Berufsgruppen sowie den ärztlichen Dienst außen vor zu lassen. „Wenn man die Finanzierung des Personals nach unterschiedlichen Regeln gestaltet, sind Fehlentwicklungen vorprogrammiert. Das Gesetz ist in dieser Hinsicht kontraproduktiv“, sagte Henke.
Die Personalsituation im Krankenhaus bedürfe einer Gesamtbetrachtung, um den Fehlanreizen entgegenzuwirken, die mit der Unterfinanzierung von Investitionen und der fehlenden Finanzierung von Vorhalteleistungen der Krankenhäuser verbunden seien. Notwendig sei ein Gesamtkonzept, das sicherstellt, dass zukünftig sämtliche Personalkosten außerhalb der DRG-Systematik finanziert werden und ein vollständiger Ausgleich von Tarifsteigerungen auch im ärztlichen Dienst stattfindet.