Um eine gute stationäre Versorgung sicherzustellen, seien deutlich erhöhte Investitionen in Krankenhäuser für Umstrukturierungen, neue Technologien und Digitalisierung notwendig. Die Länder müssten ihrer Investitionsverpflichtung vollumfänglich nachkommen. „Wir dürfen die Länder nicht aus ihrer Verantwortung für die stationäre Versorgung entlassen. Sie haben den Sicherstellungsauftrag und die Planungshoheit. Wir erwarten, dass sie diesen Aufgaben endlich gerecht werden“, bekräftigte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.
Die Krankenhausversorgung als ein zentrales Element der staatlichen Daseinsfürsorge brauche Steuerung, heißt es im Beschluss der Delegierten: „In erster Linie müssen die Länder ihre Kompetenzen in der Planung wieder stärken. Dazu bedarf es einer definierten Krankenhausplanung und aktiven Gestaltung unter Beteiligung der jeweiligen Landesärztekammer“, forderte die 133. Hauptversammlung des MB.
Eine versorgungs- und qualitätsorientierte Krankenhausplanung erfordere eine ausreichende und qualifizierte Personalbesetzung, eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung unter Berücksichtigung regionaler Strukturen, die Sicherstellung medizinischer Kompetenz in der Fläche, auch durch Vernetzung und Verbünde, und ausreichend finanzielle Mittel für einen versorgungsgesteuerten Strukturwandel.