Den Notfalldatensatz jetzt nicht zu nutzen und stattdessen auf die elektronische Patientenakte (ePA) zu warten, sei fahrlässig. „Die technischen Grundlagen sind vorhanden. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind geschaffen; ebenso wurden die Kostenerstattung und die Honorierung für die Ärztinnen und Ärzte, die die Daten einpflegen, geregelt“, betonte die Hauptversammlung.
Dennoch würden diese Möglichkeiten kaum genutzt und seien vielen Versicherten unbekannt. Dies sei insbesondere auch daher unglücklich, weil Anwendungen der ePA für einen Teil gerade der älteren Bevölkerung schwieriger nutzbar seien als die einfach zu handhabenden Angebote der elektronischen Gesundheitskarte. Deswegen sollten alle Versicherten durch die Krankenkassen informiert und Aufklärungsmaterial in den Wartezimmern ausgelegt werden, forderten die Delegierten des größten deutschen Ärzteverbandes.