„Wir haben erwartet, dass die TdL erkennt, wie groß der Handlungsbedarf ist, um den ärztlichen Dienst an den Unikliniken wieder attraktiver zu machen. Nach drei Verhandlungsrunden müssen wir aber feststellen, dass der Groschen offensichtlich noch nicht gefallen ist. Die Länder glauben, nach ein paar minimalen Schönheitskorrekturen sei die Welt wieder in Ordnung. Das ist ein gewaltiger Irrtum: Ohne substanzielle Verbesserungen wird der Unmut der Ärztinnen und Ärzte noch größer werden“, warnte Botzlar.
Die mangelnde Bereitschaft der Arbeitgeber, den Forderungen des Marburger Bundes entgegenzukommen, könne nicht unbeantwortet bleiben. „Der Verlauf dieser Verhandlungsrunde lässt uns keine andere Wahl, als unsere Mitglieder in den Unikliniken um Unterstützung in dieser Auseinandersetzung zu bitten. Die TdL braucht offensichtlich ein deutliches Signal derer, die rund um die Uhr für ihre schwerkranken Patientinnen und Patienten da sind und darüber hinaus auch noch Forschung und Lehre an den Unikliniken sicherstellen“, so Botzlar.
Der Marburger Bund hat daher die Ärztinnen und Ärzte an den landeseigenen Unikliniken im Tarifbereich TV-Ärzte zu einem ganztägigen Warnstreik am 30. Januar aufgerufen. Die zentrale Warnstreik-Kundgebung wird dann in Hannover stattfinden.
In den Verhandlungen mit der TdL fordert der Marburger Bund linear 12,5 Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr sowie höhere Zuschläge für Regelarbeit in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen. Die angestrebte lineare Erhöhung ist nicht nur wegen der weiterhin starken Preissteigerung folgerichtig. Vielmehr geht es auch darum, den Gehaltsabstand zu anderen Krankenhausträgern aufzuholen, bei denen Ärztinnen und Ärzte mehr finanzielle Wertschätzung erfahren als in Universitätskliniken.
Der in Rede stehende Tarifvertrag (TV-Ärzte) erstreckt sich auf mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätsklinika. Auf eine Reihe von Unikliniken findet der TV-Ärzte keine Anwendung, weil dort andere Tarifverträge für die Ärztinnen und Ärzte gelten. Hierzu gehören Berlin, Hamburg und Hessen. Haustarifverträge gelten für die Unikliniken in Dresden und Mainz; sie werden von den entsprechenden Landesverbänden des Marburger Bundes verhandelt.