• Marburger Bund fordert optimale Vernetzung aller Strukturen der Rettungskette

    Pressemitteilung
    Hauptversammlung: Notärzte können nicht durch Notfallsanitäter ersetzt werden
    04.November 2023
    Der Marburger Bund hat Vorschläge der Regierungskommission beim Bundesgesundheitsministerium begrüßt, die telefonische Ersteinschätzung und telenotärztlichen Unterstützung in der Notfallversorgung auszubauen. „Vorrangige Reformziele müssen die optimale Vernetzung aller Strukturen der Rettungskette und die Vermeidung von unnötigem personellen Einsatz sein“, erklärte die 142. Hauptversammlung des Marburger Bundes in Berlin.
    Hauptversammlung: Notärzte können nicht durch Notfallsanitäter ersetzt werden
    Hauptversammlung: Notärzte können nicht durch Notfallsanitäter ersetzt werden

    „Um Notaufnahmen zu entlasten, sollten in die Rettungsdienstkette auch Vertragsarztpraxen integriert werden, die in der Lage und bereit sind, während der Praxiszeiten Notfalltermine anzubieten und somit vom Rettungsdienst direkt angefahren werden können, wenn die Ressourcen des Krankenhauses zur Versorgung des individuellen Patienten mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vonnöten sind“, heißt es in dem Beschluss der Delegierten.

    Vorschläge der Regierungskommission, nach denen Notärztinnen und Notärzte insbesondere in der bodengebundenen Rettung durch zusätzlich qualifizierte Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ersetzt werden sollen, seien nicht zielführend und würden auch keine Personalressourcen heben. Schon jetzt seien offene Stellen im Rettungsdienst für Notfallsanitäter nur schwer zu besetzen.

    Die Einführung eines neuen akademischen Heilberufes (Master Advanced Care Paramedic, BA Paramedic mit fünfjährigem Studium) mit eigenständiger Ausübung der Heilkunde oder aber die vollständige Übertragung der Heilkunde auf bereits ausgebildete Notfallsanitäter sei abzulehnen. Weder durch bereits existierende noch durch neue akademische Berufe könne der Notarzt ersetzt werden. „Jeder Patient hat gerade im akuten Notfall das Recht auf eine ärztliche Versorgung“, bekräftigte die Hauptversammlung des Marburger Bundes.