Mit der Präzisierung der bereits bestehenden Rechtsgrundlagen weise der EuGH implizit auf Rechtsverstöße hin, die von den Mitgliedstaaten schon längst hätten erkannt und geahndet werden müssen. „Überschreitungen der Höchstarbeitszeitgrenzen sind in deutschen Krankenhäusern an der Tagesordnung, ohne dass die Aufsichtsbehörden diesem Missstand im erforderlichen Umfang begegnen“, kritisierte Henke.
In den aktuellen Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) fordere der Marburger Bund auch deshalb eine manipulationsfreie, automatisierte Arbeitszeiterfassung als Voraussetzung für die Anordnung von Bereitschaftsdiensten der Ärzte. Die Realität in den Krankenhäusern sei vielfach geprägt von unsystematischen, teilweise noch händischen Erfassungen sowie pauschalen und nachträglichen Kappungen der geleisteten Arbeitszeit. Die erfassten Arbeitszeiten würden im Nachgang ‚passend gemacht‘ und Überschreitungen von Höchstgrenzen nicht berücksichtigt.
„Auch morgen bei dem bayernweiten Warnstreik werden unsere Mitglieder aus den kommunalen Kliniken klar zum Ausdruck bringen, dass sich jetzt endlich etwas ändern muss. Anwesenheit im Krankenhaus ist Arbeitszeit – dieser Grundsatz darf nicht länger in Frage gestellt werden“, bekräftigte Henke.
Informationen zum Tarifkonflikt mit der VKA finden Sie hier.