• MB fordert 8,5 Prozent mehr Gehalt und eine Reform der Schichtdienste

    Pressemitteilung
    Tarifforderungen für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken / Auftakt am 18. Juni in Berlin
    10.Juni 2024
    In den anstehenden Tarifverhandlungen für die rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern fordert der Marburger Bund (MB) eine lineare Erhöhung der Gehälter um 8,5 Prozent bezogen auf ein Jahr und eine Neuausrichtung der seit Jahrzehnten unveränderten Regelungen zu Schicht- und Wechselschichtarbeit im Tarifvertrag. Die Gewerkschaft will damit auch Tendenzen an den kommunalen Kliniken begegnen, bestehende Bereitschaftsdienstmodelle durch vermeintlich günstigere Schichtdienstmodelle zu ersetzen.

    Die Verhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) beginnen am 18. Juni in Berlin.
    Tarifforderungen für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken
    Tarifforderungen für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken

    „Unsere Mitglieder erwarten substanzielle Verbesserungen im Gehaltsgefüge, die auch der steigenden Belastung durch Personalmangel und Arbeitsverdichtung Rechnung tragen“, erklärte Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes.

    Bei der angestrebten Reform der Schicht- und Wechselschichtarbeit will der MB die schwer zu kontrollierenden und teilweise manipulationsanfälligen Tarifregelungen durch ein deutlich vereinfachtes System ersetzen, welches insbesondere auch den Entgeltabstand zwischen Bereitschaftsdienst und bisherigen Schichtdiensten verringert. Dazu soll ein Korridor von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr definiert und die gesundheitlich besonders belastende Arbeit außerhalb dieses Korridors – zusätzlich zu den bisherigen Zuschlägen für Nachtarbeit – mit einem Randzeitenzuschlag verteuert werden. Dieser Korridor soll zudem zukünftig die Grundlage bilden für die Frage, ob Schichtarbeit vorliegt. Abhängig davon sollen sowohl das Monatsentgelt als auch der Anspruch auf Zusatzurlaub verändert werden.

    Ein weiterer Forderungsbestandteil ist die Ausweitung der Regelungen zur rechtzeitigen Dienstplanung auf die Arbeit in Schichten. Künftig soll diese – wie beim Bereitschaftsdienst und der Rufbereitschaft auch – in einem Dienstplan spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraums geregelt werden mit den entsprechenden Sanktionen bei Nichteinhaltung.

    Daneben stehen auch Verbesserungen für Ärztinnen und Ärzte, die regelmäßig Rufbereitschaft leisten, und eine deutliche Anhebung der Bereitschaftsdienstentgelte auf dem Plan. „Bei den Bereitschaftsdiensten schließlich ist es unser Ziel, die Bereitschaftsdienstvergütung auf das individualisierte Stundenentgelt umzustellen, um auf diese Weise die Berufserfahrung auch beim Bereitschaftsdienst adäquat abbilden zu können“, betonte Twardy.