Die durch das Gesundheitsstrukturgesetz im Jahr 1992 eingeführte Bedarfsplanung mit Zulassungssperren für sogenannte ‚überversorgte‘ Gebiete habe nicht nur die Niederlassungsfreiheit eingeschränkt, sondern vielerorts gleich ganz aufgehoben. „Die rigide Bedarfsplanung ist einer der Gründe, warum für viele jüngere Ärztinnen und Ärzte die Tätigkeit in eigener Praxis an Attraktivität verloren hat. Der allseits beklagte Nachwuchsmangel unter den niedergelassenen Ärzten ist auch auf die fortgesetzte Einschränkung der Berufsfreiheit von Kassenärzten zurückzuführen“, erklärte Reuther.
Die jetzt angekündigten Maßnahmen zur Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen im vertragsärztlichen Bereich könnten – dauerhaft angelegt – wieder mehr Interesse an der Niederlassung wecken und seien deshalb auch ein probates Mittel zur Bekämpfung des Ärztemangels. Den Ländern komme hier eine Schlüsselrolle zu. Korrespondierend mit der Schaffung zusätzlicher Arztsitze in den von den Ländern bestimmten Regionen sollen die Länder zukünftig ein Mitberatungs- und Antragsrecht in den Zulassungsausschüssen erhalten. „Wir brauchen keine Bedarfsplanung auf dem Reißbrett, sondern mehr Freiheit bei der Gestaltung der ambulanten Versorgung. Hier müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen“, forderte Reuther.