• Mitgabe von Medikamenten aus dem Krankenhaus neu regeln

    Pressemitteilung
    135. Hauptversammlung in Münster: Auch Betäubungsmittel sollten zur Überbrückung von Wochenenden mitgegeben werden dürfen
    25.Mai 2019
    Krankenhäusern sollte zukünftig erlaubt sein, Patienten auch Betäubungsmittel zur Überbrückung von Feiertagen und Wochenenden mitzugeben, wie dies bei anderen Medikamenten bereits der Fall ist. Von seinem Vorstoß verspricht sich der Marburger Bund nicht nur Vorteile für die Patienten, sondern auch mehr Rechtssicherheit.
    135. Hauptversammlung in Münster, Foto: iStock.com/fotostorm
    135. Hauptversammlung in Münster, Foto: iStock.com/fotostorm

    Die derzeitige Regelung mit individuellen Betäubungsmittelrezepten für jeden Krankenhausfacharzt oder mit dem Weg über die Krankenhausapotheke sei mit viel Aufwand verbunden und werde daher praktisch kaum umgesetzt, kritisierte der Verband der angestellten Ärztinnen und Ärzte auf seiner 135. Hauptversammlung in Münster. Außerdem setze sie die Ärzte einem strafrechtlichen Risiko aus. Deshalb fordert Deutschlands größter Ärzteverband, den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken auch für eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes zu nutzen.

    „Die Mitgabe von Medikamenten aus dem Krankenhaus sollte grundsätzlich neu geregelt werden. Das derzeitige Vorgehen mit dem Entlassmanagement-Rezept hat sich nicht bewährt“, erklärten die Delegierten. Der Marburger Bund schlägt den Verordnungsgebern daher vor, eine Regelung zu finden, in der Medikamente für Feiertage und Wochenenden grundsätzlich mitgebeben werden dürfen und für Medikamente über einen bestimmten Euro-Betrag ein Ausgleichmechanismus etabliert wird. „Mit einer solchen Regelung würde viel Geld und Zeit eingespart werden können“, heißt es in dem Beschluss der Hauptversammlung.