Die vom Marburger Bund geforderte Reform der Bereitschaftsdienstregelungen zielt auf eine möglichst frühe Planung und klare Höchstbegrenzung ab. Nach den Vorstellungen der Ärztegewerkschaft soll die Anordnung von Bereitschaftsdienst im Rahmen der objektiven Arbeitszeiterfassung nur unter der weiteren Voraussetzung zulässig sein, dass diese automatisiert, manipulationsfrei und durch vom MB lizensierte Systeme erfolgt. Darüber hinaus knüpft der MB die Anordnung von Bereitschaftsdienst an weitere Voraussetzungen: zwei freie Wochenenden, verlässliche Dienstplangestaltung und eine Begrenzung der Anzahl der Dienste.
Im Hinblick auf die weitere Tarifentwicklung fordert der Marburger Bund eine lineare Gehaltserhöhung um fünf Prozent und die tarifvertragliche Gleichstellung der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Grundvoraussetzung für die Tarifeinigung ist eine Tarifsicherungsklausel, mit der eine Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes ausgeschlossen werden kann.
Beide Seiten verständigten sich darauf, ihre Verhandlungen am 20./21. Februar 2019 in Berlin fortzusetzen.
Das gesamte Forderungspaket des Marburger Bundes ist hier im Volltext verfügbar.
„Noch schwere Brocken aus dem Weg zu räumen“
Pressemitteilung
Auftaktrunde der Tarifverhandlungen zwischen MB und VKA
21.Januar
2019
Auftaktrunde der Tarifverhandlungen der Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern