• Notfallversorgung: Patientensicherheit muss weiterhin der Hauptfokus sein

    Pressemitteilung
    Marburger Bund begrüßt Änderungsanträge der Koalition zum Entwurf des GVWG
    10.Juni 2021
    „Wir halten es nach wie vor für falsch, ein Element der lange angekündigten Notfall-Reform losgelöst von einem Gesamtkonzept vorab zu regeln. Es ist aber zu begrüßen, dass die Regierungsfraktionen davon Abstand genommen haben, ein automatisiertes Ersteinschätzungssystem für Notfallpatienten zum Maßstab für die Reform zu machen“, kommentierte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Änderungsanträge der Koalition zum Entwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG).
    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes

    Zur Ersteinschätzung werden in den Krankenhäusern bereits heute zuverlässig anwendbare und wissenschaftlich validierte Instrumente eingesetzt, die die Behandlungsdringlichkeit des Patienten einschätzen. Das Ergebnis eines automatisierten Ersteinschätzungssystems, insbesondere wenn dessen Sicherheit nicht ausreichend in Studien belegt ist, kann immer nur ein Baustein einer ärztlichen Beurteilung der Patienten sein. „Die Änderungen sehen vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss bei seinen Festlegungen die bereits in den zentralen Notaufnahmen vorhandenen und zur Anwendung kommenden Verfahren zur Behandlungspriorisierung berücksichtigt. Der G-BA soll auch festlegen, wann definitiv ein Arzt zu entscheiden hat, dass der Patient nicht vor Ort versorgt werden soll und gegebenenfalls das Ergebnis einer automatisierten Ersteinschätzung wieder korrigiert. Der Patientensicherheit ist dadurch auf jeden Fall besser gedient. Das muss auch weiterhin der Hauptfokus bei allen Reformüberlegungen sein“, forderte Johna.

    Die MB-Vorsitzende bekräftigte zugleich die Forderung nach einem schlüssigen Gesamtkonzept zur sektorübergreifenden Strukturierung der Notfallversorgung. „Gemeinsame Anlaufstellen und ein koordiniertes Vorgehen der Beteiligten können die Notaufnahmen der Krankenhäuser entlasten und eine medizinisch sinnvolle Inanspruchnahme der Notfallversorgung im Sinne der Patienten fördern.“