Zur Ersteinschätzung werden in den Krankenhäusern bereits heute zuverlässig anwendbare und wissenschaftlich validierte Instrumente eingesetzt, die die Behandlungsdringlichkeit des Patienten einschätzen. Das Ergebnis eines automatisierten Ersteinschätzungssystems, insbesondere wenn dessen Sicherheit nicht ausreichend in Studien belegt ist, kann immer nur ein Baustein einer ärztlichen Beurteilung der Patienten sein. „Die Änderungen sehen vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss bei seinen Festlegungen die bereits in den zentralen Notaufnahmen vorhandenen und zur Anwendung kommenden Verfahren zur Behandlungspriorisierung berücksichtigt. Der G-BA soll auch festlegen, wann definitiv ein Arzt zu entscheiden hat, dass der Patient nicht vor Ort versorgt werden soll und gegebenenfalls das Ergebnis einer automatisierten Ersteinschätzung wieder korrigiert. Der Patientensicherheit ist dadurch auf jeden Fall besser gedient. Das muss auch weiterhin der Hauptfokus bei allen Reformüberlegungen sein“, forderte Johna.
Die MB-Vorsitzende bekräftigte zugleich die Forderung nach einem schlüssigen Gesamtkonzept zur sektorübergreifenden Strukturierung der Notfallversorgung. „Gemeinsame Anlaufstellen und ein koordiniertes Vorgehen der Beteiligten können die Notaufnahmen der Krankenhäuser entlasten und eine medizinisch sinnvolle Inanspruchnahme der Notfallversorgung im Sinne der Patienten fördern.“