Die in der Verordnung festgelegten Pflegepersonaluntergrenzen könnten nur Aufschluss über die in den Krankenhäusern derzeit herrschenden ökonomisch optimierten, jedoch pflegetechnisch völlig unzureichenden Personalkonstellationen geben. Eine der wesentlichen Ursachen für eine mangelhafte Personalausstattung seien aber gerade die Fehlanreize und Risiken des durchgängig leistungsorientierten und pauschalierten Vergütungssystems.
Zweifelhaft sei zudem, ob der bürokratische Umsetzungsaufwand für eine temporäre, sprich einjährige „Interimslösung“ als verhältnismäßig gelten könne. „Die Ersatzvornahme löst das Problem der auf dem Arbeitsmarkt fehlenden Pflegekräfte nicht. Hier müssen parallel Maßnahmen eingeleitet werden, um zu vermeiden, dass entweder nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt oder das Personal aus anderen Abteilungen abgezogen wird“, fordert der Marburger Bund.
- Stellungnahme_RefEntwurf_PpUGV(70.6 KB, PDF)