• Psychische Belastungen: Ärzte fordern gesetzliche Grundlage für „Arbeitsminderung“

    Pressemitteilung
    133. Hauptversammlung
    06.Mai 2018
    Erfurt
    Der Marburger Bund hat den Gesetzgeber aufgefordert, psychisch belasteten Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, für eine begrenzte Zeit weniger zu arbeiten. Dazu müsse die gesetzliche Grundlage für eine ärztliche Bescheinigung der „Arbeitsminderung“ bei vorübergehender Minderung der Arbeitsfähigkeit geschaffen werden.

    „Speziell bei psychischen Störungen, insbesondere Depressionen, gibt es wiederholt das Problem, dass eine Krankschreibung eher zu einer Verstärkung der Symptomatik führt und bezüglich der Heilung kontraproduktiv ist. Oft kommt auch die Angst um den Arbeitsplatz dazu. Dem kann mit einer ‚Arbeitsminderung‘ begegnet werden. Tagesstruktur und sozialer Kontakt bleiben erhalten“, heißt es in einem Beschluss der 133. Hauptversammlung des Verbandes der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte.

    In einem weiteren Beschluss plädierten die Delegierten für Verbesserungen der Versorgung psychisch und psychosomatisch kranker Menschen. Notwendig sei u.a. eine bessere Vernetzung der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgungsangebote mit einem Abbau der bürokratischen Hindernisse und eine Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung.

    „Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen benötigen ein bedarfsgerechtes Versorgungsangebot. Neben der Pharmakotherapie, den biologischen Verfahren und psychosozialen Interventionen stellt die Psychotherapie eine zentrale ärztliche Behandlungsoption dar. Ärztinnen und Ärzte führen in großem Umfang psychotherapeutische Behandlungen durch. Die Psychotherapie ist eine zentrale ärztliche Behandlungsform, die breit in der ärztlichen Weiterbildung und Versorgung verankert ist, und zu den genuinen ärztlichen Aufgaben zählt“, bekräftigte die MB-Hauptversammlung.