„Es ist richtig, beim Ausbau des digitalen Kommunikationsnetzes im Gesundheitswesen voranzugehen. Bei allen notwendigen rechtlichen Anpassungen ist aber sicherzustellen, dass Patienten auf ein geschütztes Kommunikationsnetz vertrauen können, einheitliche Standards zur Anwendung kommen und eine Weitergabe von Patientendaten an Krankenkassen oder gar kommerzielle Anbieter ausgeschlossen ist. Ein beschleunigtes Vorgehen bei der Einführung von elektronischen Patientenakten muss sich vor allem daran messen lassen, ob dem Schutz von Patientendaten ausreichend Rechnung getragen worden ist“, erklärte PD Dr. Peter Bobbert, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes.
Notwendig sei ein widerspruchsfreier Rechtsrahmen, der schon jetzt die Entwicklung innovativer Konzepte ermögliche und allen Akteuren, auch den Ärztinnen und Ärzten, Rechtssicherheit gebe. „Die Einführung neuer digitaler Patientenakten der Krankenkassen darf nicht dazu führen, dass Sicherheitsstandards unterlaufen werden, das Arztgeheimnis in Gefahr gerät, das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten unterminiert und das Ziel einer einheitlichen ‚Datenautobahn‘ für das Gesundheitswesen konterkariert wird“, heißt es in dem Positionspapier des Marburger Bundes.
Die Nutzung elektronischer Patientenakten der Krankenkassen müsse für Patienten freiwillig sein und die Speicherung der Daten – oder lediglich von Teilen davon – müsse unter der vollen Hoheit ausschließlich der Patienten stehen. Darüber hinaus sei sicherzustellen, dass Patienten auch in Zukunft bei der Nutzung und Pflege ihrer elektronischen Patientenakte Anspruch auf Beratung durch einen Arzt haben.
„Gerade die Patienten, die aufgrund ihres höheren Lebensalters, einer Vielzahl von Erkrankungen und der Einnahme verschiedener Medikamenten am meisten von einer elektronischen Patientenakte profitieren, werden gleichzeitig am wenigsten in der Lage sein, ihre Akte ganz allein zu einer sinnvollen Informationssammlung medizinischer Daten zu machen und diese regelmäßig zu aktualisieren. Intensive ärztliche Beratung benötigen auch Patienten mit potenziell stigmatisierenden, z.B. psychischen Erkrankungen oder schwerwiegenden Diagnosen, z.B. im Bereich der Humangenetik, bei denen ein besonderes Interesse besteht, dass die Informationen allein im geschützten Patient-Arzt-Verhältnis verbleiben“, betont der Marburger Bund in seiner aktuellen Stellungnahme.