Nach der Bundestagswahl am 23. Februar und der Bildung einer neuen Regierung müsse die Krankenhausreform erneut auf den Prüfstand. Die Vorhaltefinanzierung sei zu stark an den Fallzahlen orientiert und nicht daran, welcher Versorgungsbedarf tatsächlich abzubilden ist. „Eine Vorhaltevergütung ist dann richtig, wenn sie darauf ausgelegt ist, die erforderlichen Strukturen für die Leistungserbringung zu finanzieren, insbesondere die patientennahe Personalausstattung. Der Marburger Bund plädiert daher dafür, die geplanten Finanzierungsregelungen zu überarbeiten und eine fallzahlunabhängige Systematik zu entwickeln. Dazu sollte umgehend ein Arbeitsauftrag für die Erarbeitung eines Konzeptes zur fallzahlunabhängigen Vorhaltevergütung erteilt werden“, fordert der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte.
Die Politik müsse die gesetzlichen und strukturellen Rahmenbedingungen so gestalten, dass ein effektiver Gesundheitsschutz gewährleistet ist und die Beschäftigten vor Überlastung geschützt sind. „Wir appellieren an die neue Bundesregierung, umgehend Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Patientenversorgung zu beschließen. Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende brauchen eine schnelle und pragmatische Entlastung von Bürokratie in ihrem beruflichen Alltag. Gerade angesichts des Fachkräftemangels ist jeder Abbau von bürokratischen Lasten gleichbedeutend mit zusätzlichen personellen Kapazitäten für die Patientenversorgung“, betont der Marburger Bund in seinem Positionspapier. Grundsätzlich sollte bei allen weiteren Vorhaben im Gesundheitswesen ein „Bürokratie-Check“ erfolgen: „Gesetze müssen bürokratiearm gestaltet sein, neue Regelungen dürfen nur dann erlassen werden, wenn bestehende Vorgaben auf ihre Notwendigkeit hin überprüft worden sind.“
Auch die Reform der Notfallversorgung müsse schnell angegangen werden. Entscheidend für ihr Gelingen sei ein reibungsloses Zusammenspiel mit der beschlossenen Krankenhausreform. „Wir appellieren an den Gesetzgeber, unverzüglich klare und praktikable Regeln für den Datenaustausch im neuen Gesetzentwurf zur Notfallreform zu schaffen. Dies ist für eine durchgängige Patientensteuerung unverzichtbar und muss zügig umgesetzt werden“, heißt es in dem Positionspapier.
In Anbetracht des drohenden Kapazitätsabbaus in der Krankenhausversorgung fordert der größte deutsche Ärzteverband eine gesetzliche Förderung und rechtliche Absicherung von regionalen und von den Landesärztekammern anerkannten Weiterbildungsverbünden, um die Facharztqualifikation in dem erforderlichen Umfang weiterhin zu gewährleisten. Es brauche einen Ausnahmetatbestand zur Arbeitnehmerüberlassung während der ärztlichen Weiterbildung analog zum Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtG).
Auch bei der Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten mit Drittstaatenausbildung sieht der Marburger Bund Defizite. Die neue Bundesregierung müsse die Länder dabei unterstützen, die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) zur zentralen Anerkennungsbehörde auszubauen und sie personell so auszustatten, dass alle Approbationsanträge sowie Anträge auf Berufserlaubnis fristgerecht bearbeitet und beschieden werden können.
Dringenden Handlungsbedarf sieht der Marburger Bund bei der Arzneimittelversorgung: „Wir appellieren an die neue Bundesregierung, auf EU-Ebene rasch eine Initiative zur Ansiedlung von Produktion und Rohstoffherstellung wichtiger Arzneimittel in Europa zu ergreifen und die Bevorratung in Deutschland zu erhöhen. Der Markt wird den bestehenden und sich abzeichnenden Mangel bei wichtigen etablierten Arzneimitteln nicht regeln. Darauf muss die Politik eine Antwort geben.“
Sofortprogramm zur Gesundheitspolitik – Positionen des Marburger Bundes
Pressemitteilung
Marburger Bund: Neue Bundesregierung muss Gesundheitswesen höchste Priorität geben
27.Januar
2025
Sofortprogramm zur Gesundheitspolitik – Positionen des Marburger Bundes