Dabei sollte gerade bei derart bedeutenden ethischen Grundsatzfragen ausreichend Zeit bestehen, die beabsichtigten weitreichenden Änderungen mit möglichst breiter Beteiligung der Gesellschaft zu erörtern. Zu dieser Debatte würde auch die Frage gehören, warum nicht primär die Suizidprävention in den Mittelpunkt gesetzgeberischen Handelns gestellt wird. Eine gesetzliche Regelung muss verhindern, dass ein potentiell nur vorübergehender Sterbewunsch, beispielsweise bei Lebenskrisen, bei Depressionen oder unzureichend therapierten Krankheitsbildern, ohne therapeutische Intervention erfüllt wird. Es darf nicht der Eindruck einer politisch abgesicherten Normalisierung entstehen, die insbesondere die seelischen Nöte schwerkranker oder älterer Menschen verstärkt, anstatt sie zu lindern.
Suizidprävention in den Mittelpunkt gesetzgeberischen Handelns stellen
Pressemitteilung
Statement von Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
05.Juli
2023
Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes