„Wir begrüßen sehr, dass ein medienbruchfreier Datenaustausch zwischen allen an der ambulanten Notfallversorgung Beteiligten vorgesehen ist. Dies ist für eine durchgängige Patientensteuerung unverzichtbar. Allerdings lässt der Gesetzentwurf offen, wie diese Datenübermittlung konkret wechselseitig erfolgen und wer für die notwendige Entwicklung dieser Möglichkeiten zuständig sein soll. Hier verweist der Gesetzentwurf lediglich auf eine verbindliche Festlegung der Spezifikationen für das Gesundheitswesen im Rahmen einer Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit. Auch eine Kosten- oder Zeitschätzung für die Entwicklung der Datenübermittlung liegt noch nicht vor.“
Die Notfallreform müsse zudem zwingend mit der Krankenhausreform koordiniert werden, insbesondere im Hinblick auf die Standortzuweisung für Integrierte Notfallzentren (INZ). „Die INZ-Standorte sollen auf Grundlage vorgegebener Kriterien festgelegt werden, um eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Es versteht sich eigentlich von selbst, dass die Anbindung eines INZ-Standortes an die Voraussetzung einer Notfallstufe gemäß dem System der Notfallstrukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses mit der Krankenhausplanung Hand in Hand gehen muss. Leider können wir nicht erkennen, dass dieser Gedanke Eingang in die gesetzgeberischen Überlegungen gefunden hat“, kritisierte Johna.