• Tarifverhandlungen für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken werden fortgesetzt

    Pressemitteilung
    Marburger Bund erwartet konkretes Angebot von VKA / Einigung mit BG-Kliniken erzielt
    26.April 2023
    Der Marburger Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) treffen sich heute Mittag zu ihrer vierten Verhandlungsrunde. In der seit Monaten andauernden Tarifauseinandersetzung fordert der Marburger Bund für die rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken mit Wirkung ab 1. Januar 2023 einen Ausgleich der seit der letzten Entgelterhöhung im Oktober 2021 aufgelaufenen Preissteigerungen und zusätzlich eine lineare Erhöhung der Gehälter um 2,5 Prozent.
    Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes
    Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes

    „Wir erwarten heute ein konkretes Angebot der Arbeitgeber, das den Forderungen unserer Mitglieder Rechnung trägt. Die Geduld der Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern ist aufgebraucht. Es liegt an der VKA, eine weitere Eskalation des Tarifkonflikts zu verhindern“, sagte Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes, vor Beginn der auf zwei Tage angesetzten Verhandlungen in Schönefeld bei Berlin.

    Beigelegt ist der seit Januar andauernde Tarifkonflikt mit dem Arbeitgeberverband der berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken (BG-Kliniken). Am Montagabend einigten sich die Tarifparteien auf lineare Gehaltssteigerungen und eine steuerfreie Einmalzahlung. Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 werden die Entgelte der Ärztinnen und Ärzte in den BG-Kliniken zunächst pauschal um 200 Euro angehoben und die sich daraus ergebenden Beträge um weitere 5,5 Prozent erhöht und auf die nächsten vollen Fünf-Euro-Beträge aufgerundet. Ergibt sich daraus nicht mindestens eine Gesamterhöhung von 8,25 Prozent, wird der Erhöhungsbetrag auf diesen Wert angehoben und entsprechend aufgerundet.

    Darüber hinaus erhalten die Ärztinnen und Ärzte in den BG-Kliniken mit dem Gehaltslauf für Juni 2023 eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 3.000 Euro. Teilzeitbeschäftigte sowie Ärztinnen und Ärzte, die im Laufe der ersten sechs Monate des Jahres 2023 ihre Tätigkeit in den BG-Kliniken beginnen oder in diesem Zeitraum ausscheiden, erhalten diese Zahlung anteilig. Nach dem Ende der Laufzeit (31. Dezember 2024) wird zudem der Zuschlag für Samstagsarbeit von bislang 0,64 Euro auf 20 Prozent des individuellen Stundenentgelts angehoben.

    Die nun gefundene Einigung übersteigt deutlich das Angebot der Arbeitgeber vom März dieses Jahres. Der Tarifkompromiss steht bis zum 22. Mai 2023 unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien beider Seiten.