• Teamarbeit muss als solche anerkannt werden

    Pressemitteilung
    Besonders belastete Ärztinnen und Ärzte dürfen von der Corona-Prämie nicht ausgenommen werden
    10.Februar 2021
    „In den zurückliegenden Wochen und Monaten haben Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und weitere Beschäftigte in den Krankenhäusern unter höchster Belastung vollen Einsatz gezeigt. Wertschätzung für diese Leistung zeigt sich auch in finanzieller Anerkennung. Deshalb begrüßen wir die Planungen des Bundesgesundheitsministers für eine neuerliche Bonuszahlung, lehnen aber einen Ausschluss von Ärztinnen und Ärzten entschieden ab“, erklärte heute Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.
    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes

    „Auch unter den üblichen Bedingungen außerhalb einer Pandemie häufen Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken mehr als 65 Millionen Überstunden pro Jahr an. Deshalb wäre es erst recht unter den erschwerten Bedingungen einer Pandemie nicht akzeptabel, Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern erneut zu übergehen. Auch sie sind durch die Behandlung von Covid-19-Patienten körperlich wie psychisch stark belastet“, betonte Johna.

    Schon bei der ersten Bonuszahlung im vergangenen Jahr sei eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Beschäftigtengruppen nicht zu rechtfertigen gewesen. „Alle gemeinsam haben in den Notaufnahmen, auf den Normalstationen und auf den Intensivstationen unter sehr erschwerten Bedingungen ihr Möglichstes getan, um Patientinnen und Patienten zu helfen. Teamarbeit muss als solche auch anerkannt werden“, bekräftigte die Bundesvorsitzende des Marburger Bundes.

    Nach der bisher bekannten Beschlussvorlage soll die Verteilung der Prämien erneut durch die Krankenhäuser vor Ort erfolgen. Dort seien die coronabedingt besonders belasteten Beschäftigten zu identifizieren. „Die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr zeigen, dass die dezentrale Verteilung über die Häuser vielfach zu Ungerechtigkeiten und Unmut führt. Deshalb muss klargestellt werden, welche Beschäftigtengruppen aufgrund ihrer Belastung in den zurückliegenden Wochen einen Bonus erhalten sollen.“