Das Fallpauschalensystem werde nicht überwunden, wie vielfach behauptet, sondern bleibe Kerninstrument der neuen Umverteilungsmechanik. Die komplizierte Vergütungssystematik der Vorhaltefinanzierung verursache zudem einen massiven Bürokratieaufwand, ohne dass die wesentlichen politischen Ziele eines solchen Instruments – Entökonomisierung, Existenzsicherung und Entbürokratisierung – erreicht werden. „Eine Vorhaltevergütung ist dann richtig, wenn sie darauf ausgelegt ist, die erforderlichen Strukturen für die Leistungserbringung zu finanzieren, insbesondere die patientennahe Personalausstattung“, bekräftigte der größte deutsche Ärzteverband.
Der Marburger Bund plädiert daher dafür, die Regelungen im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gänzlich zu überarbeiten und eine weitgehend fallzahlunabhängige Systematik zu entwickeln. Dazu sollte ein Arbeitsauftrag für die Erarbeitung eines Konzeptes für eine fallzahlunabhängige Vorhaltevergütung erteilt und eine gesetzliche Grundlage für eine Vorhaltefinanzierung geschaffen werden. Auch müsse festgelegt werden, welche Strukturen von einer neu gestalteten Vorhaltefinanzierung umfasst werden sollen.
Vorhaltevergütung der Krankenhausreform muss überarbeitet werden
Pressemitteilung
Marburger Bund: Arbeitsauftrag für fallzahlunabhängige Systematik entwickeln
02.November
2024
144. Hauptversammlung des Marburger Bundes in Berlin