• „Wir können es uns nicht leisten, Arbeitszeit mit unnötiger Dokumentation zu verknappen“

    Pressemitteilung
    Susanne Johna begrüßt Beschluss des G-BA zur Aussetzung von Dokumentations- und Nachweispflichten
    27.März 2020
    „Die Erfassung großer Datenmengen für verschiedene Verfahren der externen Qualitätsmessung ist eine große zeitliche Belastung für Ärztinnen und Ärzte. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass der Gemeinsame Bundesausschuss eine temporäre Aussetzung von verpflichtenden Regelungen zur Qualitätssicherung beschlossen hat“, sagte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes.
    Dr. Susanne Johna,  1. Vorsitzende des Marburger Bundes
    Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes

    Der mit den Anforderungen zur Qualitätsmessung verbundene Dokumentationsaufwand sei im Regelbetrieb kaum zu rechtfertigen, in der aktuellen Krise würde er wichtige Zeit für die unmittelbare Patientenversorgung in den Krankenhäusern binden. „Alles das, was zur Reduzierung von Verwaltungsaufgaben und Datenerfassung beiträgt, muss jetzt schnell umgesetzt werden. Wir können es uns schlicht nicht leisten, die Arbeitszeit mit unnötiger Dokumentation zu verknappen“, betonte Johna.

    Nach § 136 Absatz 1 Satz 1 SGB V kann der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien unter anderem verpflichtende Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie Mindestanforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität für die Durchführung bestimmter Leistungen festlegen. Die jetzt vorgenommenen Änderungen betreffen u.a. die Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL), die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL), die Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL), die Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R), die Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) sowie die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL).