Dreh- und Angelpunkt der vierten Verhandlungsrunde Mitte Oktober war die vom Marburger Bund geforderte Reform der Schicht- und Wechselschichtregelungen im Tarifvertrag. Zwar war es in der letzten Runde erstmals möglich, mit den Arbeitgebern in intensive inhaltliche Verhandlungen über die Neugestaltung der Schichtarbeit zu kommen, ein zufriedenstellendes Ergebnis war aber nicht zu erreichen. Das war nicht zuletzt auch der Komplexität der notwendigen tarifvertraglichen Änderungen geschuldet. „Wir wollen in den anstehenden Verhandlungen das derzeitige, jahrzehntealte System der Schicht- und Wechselschicht hinter uns lassen und ein neues Modell entwickeln, das den ärztlichen Anforderungen besser gerecht wird. Die Chance ist da – es bedarf aber auch der konstruktiven Bereitschaft der Arbeitgeber, überkommene Regelungen abzuschaffen, die einer Einigung im Wege stehen. Das betrifft insbesondere die hoch belastende Arbeit im Wechselschichtsystem“, erklärte Twardy.
Ein weiterer Knackpunkt in den Verhandlungen ist die Weiterentwicklung der Entgelte. Der Marburger Bund fordert eine lineare Erhöhung der Gehälter um 8,5 Prozent und zusätzlich finanzielle Verbesserungen bei Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. „Die fortgesetzte Teuerung seit dem letzten Abschluss vor 18 Monaten muss sich in den Gehaltssteigerungen ebenso widerspiegeln wie die hohe Leistungsbereitschaft der Ärztinnen und Ärzte, die den Personalmangel auf vielen Stationen Tag für Tag kompensieren müssen“, forderte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes. Zudem habe sich die Ausgangssituation für die kommunalen Krankenhausträger durch die vom Bundestag beschlossene Refinanzierung der Tariflohnsteigerungen im Rahmen der Krankenhausreform verbessert. „Unser Fokus ist darauf gerichtet, in den Verhandlungen zu einer Einigung zu kommen. Sollten wir aber feststellen, dass es diese Einigungsbereitschaft auf der anderen Seite nicht im ausreichenden Maße gibt, sind wir auch auf eine solche Situation vorbereitet und werden rasch alle notwendigen Entscheidungen in die Wege leiten“, so Botzlar.
Der mit der VKA verhandelte Tarifvertrag findet bundesweit Anwendung auf rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern mit Ausnahme der Vivantes-Kliniken in Berlin und anderen Kliniken, für die Haustarifverträge gelten.
Weitere Informationen zur Tarifrunde mit der VKA finden Sie unter: www.vka-tarifrunde.de.