Berlin (lure). Medizinstudierende sollen künftig Famulatur und einen Ausbildungsabschnitt des Praktischen Jahres auch in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) ableisten können. Zudem wird die Digitalisierung im Medizinstudium forciert. Dies sind wesentliche Änderungen der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), die das Bundesministerium für Gesundheit in einer Verordnung festgelegt und der Bundesrat kurz vor der Bundestagswahl beschlossen hat.
Nach dem Inkrafttreten der Verordnung könnte das Tertial zum ÖGD im Praktischen Jahr bereits im November dieses Jahres angetreten werden. Dies ist jedoch laut Bundesratsbeschluss unmöglich, da die Zuteilung zu den Kliniken und Lehrpraxen bereits abgeschlossen sei: „Darüber hinaus muss zunächst noch das Logbuch ,öffentliches Gesundheitswesen‘ erstellt werden.“ Nun wird der 1. Mai 2022 angepeilt. Kenntnisse zum öffentlichen Gesundheitswesen und zur Bevölkerungsmedizin gehören zudem künftig zum Ziel der medizinischen Ausbildung und sollen in den Prüfungen auch abgefragt werden.
Allerdings kann dies nur ein Baustein zur Stärkung des ÖGD sein. Notwendig bleibt ein tragfähiges Zukunfts- und Finanzierungskonzept, um ihn auch für spätere Ärztinnen und Ärzte als Arbeitsplatz attraktiv zu machen.
Die Digitalisierung im Medizinstudium soll ebenfalls unterstützt werden. Damit digitale Lehrformate auch nach der epidemischen Lage von nationaler Tragweite eingesetzt werden können, wurde diese Möglichkeit zum 1. Oktober in der ÄApprO verankert. In der Epidemie wurde aber auch die Schattenseite der Digitalisierung im Medizinstudium deutlich. Darauf machte der Marburger Bund schon vor einiger Zeit in einer Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung aufmerksam:
„Insbesondere in den ersten Semestern des Medizinstudiums muss es Ziel sein, soziale Isolation zu vermeiden und Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden, insbesondere aber auch der Studierenden untereinander, zu fördern.“
Tatsächlich wurde der ursprüngliche Entwurf entsprechend geändert. So können beispielsweise praktische Übungen und Seminare nunmehr zwar durch digitale Lehrformate begleitet werden. Allerdings können diese die Präsenzveranstaltungen nicht mehr vollständig ersetzen, was die ursprüngliche Version der Verordnung zumindest nicht ausgeschlossen hätte. In der Verordnungsbegründung heißt es nun, eine rein digitale Durchführung komme nicht in Betracht, „weil damit z. B. nicht die für den Umgang mit dem Patienten oder der Patientin erforderlichen Kompetenzen vermittelt werden können.“ Und das entspricht ziemlich genau dem, was der Marburger Bund formulierte. Vorlesungen können demnach jedoch künftig rein digital stattfinden. Die Änderungen sind insgesamt am 1. Oktober in Kraft getreten.