• Entlastung aller am Patienten tätigen Professionen muss Priorität haben

    01.Oktober 2024
    Stellungnahme des Marburger Bundes zum Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes
    Der demographische Wandel und der sich weiter verschärfende Fachkräftemangel in der Gesundheitsversorgung erfordern eine Neuorientierung in der interprofessionellen Zusammenarbeit. Es gilt, die Attraktivität der patientennahen Berufe durch verschiedene Maßnahmen einschließlich einer Verbesserung der beruflichen Rahmenbedingungen zu stärken. Daher begrüßt der Marburger Bund grundsätzlich die Intention des Gesetzgebers, durch Veränderungen im Pflegeberuf die Rahmenbedingungen für die Profession zu verbessern, zweifelt aber daran, ob durch die beabsichtigten Maßnahmen tatsächlich Pflegefachpersonen wie auch Ärztinnen und Ärzte entlastet werden können.

    „Das Ergebnis von Reformen muss eine Entlastung aller Betroffenen sein und nicht das reine Verschieben bestimmter Aufgaben von einem Mangelberuf auf den anderen“, betont der Marburger Bund in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für das Pflegekompetenzgesetz. Der Verband weist darauf hin, dass bei einer Verlagerung von bestimmten ärztlichen Aufgaben auf Pflegefachpersonen im ambulanten Bereich diese zwingend eine persönlichen Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssten – mit einer Staffelung der Prämien je nach Risiko der eigenständig durchgeführten Leistungen. Als Beispiel können hier Hebammen und die von ihnen durchgeführten Geburten im Rahmen der Heilkundeausübung genannt werden.

    Mehr Eigenständigkeit hätte auch für die Budgetverhandlungen im ambulanten Bereich Konsequenzen: „Der Übergang der wirtschaftlichen bzw. der Abrechnungsverantwortung auf die Pflegefachpersonen müsste eigentlich zur Folge haben, dass bei eigener Verschreibungsmöglichkeit und Leistungserbringung mit den Kostenträgern wie im ärztlichen Bereich Budgets zu verhandeln wären und sich die Frage stellen würde, wer auf Seiten der Leistungserbringer, also in diesem Fall der Pflegefachpersonen, die Verhandlungen führen soll. Für die Kostenträger würde sich ein weiterer Verhandlungsbereich neben dem bisher rein ärztlichen eröffnen, was die ohnehin schon nicht ganz einfachen Strukturen weiter verkomplizieren könnte“, so der Marburger Bund in seiner Stellungnahme.

    Auch im stationären Bereich sieht der Gesetzentwurf eine Heilkundeübertragung in bestimmten Bereichen vor. Grundsätzlich stellt sich die Haftungsfrage hier ähnlich dar. Zwar würde die Notwendigkeit einer Absicherung nicht die einzelne Pflegefachperson treffen, wohl aber müsste die jeweilige Klinik im Hinblick auf die Ausgestaltung ihrer Betriebshaftpflichtversicherung Anpassungen vornehmen.