Bisher kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber ein pauschales Beschäftigungsverbot gegenüber schwangeren Ärztinnen aussprechen, das weder dem Wunsch der Betroffenen noch der Sach- und Rechtslage Rechnung trägt. Gefährdungsbeurteilungen müssen auf die individuellen Bedürfnisse der Ärztin eingehen und mit der werdenden Mutter ausführlich besprochen werden, fordert der Marburger Bund. Die geplante Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter in das Mutterschutzgesetz ist daher ein sinnvoller Weg, die Arbeitgeber anzuhalten, ihre Gestaltungs- und Beurteilungspflichten besser wahrzunehmen.
Probleme tun sich vor allem in der Facharztweiterbildung auf. Junge Ärztinnen kritisieren den „Verlust“ von Weiterbildungszeiten während der Schwangerschaft und Elternzeit: Vielfach werden schwangere Ärztinnen unter Verweis auf das Mutterschutzgesetz auf Tätigkeiten verwiesen, die für die Weiterbildung nicht angerechnet werden können. Die in der Regel befristeten Arbeitsverträge werden jedoch nicht entsprechend verlängert. Bundeseinheitliche Vorgaben sollten den Arbeitgeber in die Lage versetzen, anhand aktueller Erkenntnisse die Gefahrengeneigtheit bestimmter Tätigkeiten und Tätigkeitsorte rechtssicherer beurteilen zu können. Bei Ärztinnen in der Facharztweiterbildung sollte der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung prüfen können, ob Weiterbildungsinhalte bei Vorkehrung entsprechender Schutzmaßnahmen und im Einvernehmen mit der Ärztin möglich sind, fordert der MB in seiner Stellungnahme.