Der Marburger Bund (MB) appelliert an Bund und Länder, eine grundlegende Krankenhausreform in Angriff zu nehmen, die Fehlanreize im Vergütungssystem beseitigt und mehr Investitionen ermöglicht. „Ohne eine umfassende Reform der Krankenhausfinanzierung ist zu befürchten, dass sich Personalabbau und Rationalisierungsdruck unbegrenzt fortsetzen. Die Überlastung des Krankenhauspersonals würde weiter zunehmen und die ohnehin schon zu knapp bemessene Zeit für eine zuwendungsorientierte Medizin und Pflege weiter begrenzt“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte an die Mitglieder der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform.
Die für die Bereitstellung der Investitionsfördermittel verantwortlichen Bundesländer haben ihre Finanzmittel in den vergangenen Jahren kontinuierlich gekürzt. Mit derzeit bundesweit 2,7 Mrd. Euro Fördermitteln liegen sie weit unter dem erforderlichen Investitionsbedarf von jährlich mindestens 6 Mrd. Euro. Wenn die Länder angesichts ihrer Haushaltslage und der künftigen Schuldenbremse nicht in der Lage sind, diese Mittel allein aufzubringen, müssen der Bund und die Länder gemeinsam eine ausreichende Investitionsfinanzierung sicherstellen. Hierzu bedarf es einer gesetzlich verankerten Mindestförderung für den Substanzerhalt und die Investition in bedarfsgerechte Strukturen.
Auch bei der Betriebskostenfinanzierung erwarten die angestellten Ärzte grundlegende Änderungen. Das vor zehn Jahren eingeführte System diagnosebezogener Fallpauschalen (DRG) hat teilweise zu erheblichen Fehlentwicklungen geführt. So ist die Finanzierung von Vorhaltekosten für gesellschaftlich erwünschte Versorgungsstrukturen in den DRG-Durchschnittspreisen nicht ausreichend berücksichtigt. Dies betrifft zum Beispiel die flächendeckende Notfallversorgung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2012 etwa 42 Prozent der stationären Aufnahmen Notfälle (rund 7,5 Mio. Fälle).
Der Marburger Bund schlägt daher in seinen „Eckpunkten einer Reform der Krankenhausversorgung“ vor, diejenigen Leistungen, die mit Fallpauschalen nicht sachgerecht vergütet werden können, aus der Kalkulationsbasis der DRG herauszunehmen und über krankenhausindividuelle Zuschläge auszugleichen. Dazu gehören beispielsweise schwere und komplexe Erkrankungen mit einem besonderen Therapiebedarf, Leistungen der Organtransplantation und umfangreiche intensivmedizinische Leistungen, Ausgaben zur Förderung der ärztlichen Weiterbildung sowie zur Sicherstellung des Versorgungsauftrages von Plankrankenhäusern und die darüber hinausgehenden besonderen Aufgaben der Universitätsklinika bzw. der Maximalversorger.
- Eckpunkte einer Reform der Krankenhausversorgung(74.7 KB, PDF)