26.Mai
2015
Krankenhaus-Strukturgesetz
Ziel war es laut Koalitionsvertrag und Eckpunktepapier der Bund-Länder Arbeitsgruppe, Reformmaßnahmen zur Aufrechterhaltung einer hohen medizinischen Versorgungsqualität und der sicheren und guten Erreichbarkeit zu ergreifen. Bei den Regelungen des Referentenentwurfs hat demgegenüber der Abbau von behaupteten Überkapazitäten Vorrang vor einer auskömmlichen Finanzierung. Damit erhält die beabsichtigte Reform eine neue Zielrichtung, nämlich die Verschärfung des Mangels.
- Vorläufige Stellungnahme zum Referentenentwurf KHSG(201.2 KB, PDF)