01.April
2015
Korruptionsbekämpfungsgesetzes
"Nicht nur Juristen, sondern auch die Akteure im Gesundheitswesen selbst müssen einschätzen können, ob sie sich mit einer bestimmten Verhaltensweise strafbar machen können oder nicht – und dies, ohne sich in jedem Einzelfall vorher rechtlich beraten zu lassen", heißt es in der Stellungnahme des Marburger Bundes zum Referentenentwurf des BMJV für ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen.