Nach dem Entwurf einer 2. Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung soll die gesetzliche Grundlage der ambulanten Leistungen erfasst werden. Nicht klar ist jedoch, welche gesetzliche Grundlage hier gemeint sein soll. Unklar ist auch, welcher Erkenntnisgewinn aus der Erfassung ambulanter Notfälle, die keiner stationären Aufnahmen bedürfen, gezogen werden soll.