08.März
2012
Patientenrechtegesetz
So könnte das ‚Alles-oder-Nichts-Prinzip’ im Haftungsrecht bei besonders schweren Fällen durch einen Fonds oder eine entsprechende andere Lösung aufgefangen werden, um Patienten den langwierigen Gang durch die Instanzen mit ungewissem Ausgang zu ersparen. Auch eine stärkere Kontrolle der ärztlichen Haftpflichtpolicen hinsichtlich ihrer Aktualität wäre ein entscheidender Fortschritt zum bestehenden System gewesen“, heißt es in der Stellungnahme des MB zum Referentenentwurf der Bundesministerien für Justiz und Gesundheit.