Die Entwicklung seit Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen zeigt, dass bei den Krankenhäusern nach wie vor Handlungsbedarf besteht. Infolge der Coronavirus-Pandemie wurden die Untergrenzen vorübergehend ausgesetzt. Mit Rückkehr der Krankenhäuser zum Regelbetrieb sind die Minimalvorgaben zur Personalbesetzung dringend wieder in Kraft zu setzen und weiterzuentwickeln.
Erforderlich ist eine rote Linie und zwar in allen Bereichen eines Krankenhauses. Deshalb begrüßt der Marburger Bund die Ausweitung von Pflegepersonaluntergrenzen auf die drei neuen Bereiche Innere Medizin, Allgemeines Chirurgie und Pädiatrie. Gleichwohl erscheint es perspektivisch nicht hinreichend, allein auf eine Untergrenze abzustellen, bei deren Unterschreitung eine patientengefährdende pflegerische Versorgung vermutet wird.