„Eine unserer zentralen Forderungen bei der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes ist die Aufrechterhaltung des integrierten bio-psycho-sozialen Versorgungsmodells und keine Aufspaltung der Versorgung in eine Versorgung für die somatischen Erkrankungen und psychischen Störungen“, bekräftigt der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte. Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen benötigten ein bedarfsgerechtes Versorgungsangebot. Neben der Pharmakotherapie, den biologischen Verfahren und psychosozialen Interventionen stelle die Psychotherapie eine zentrale ärztliche Behandlungsoption dar, die breit in der ärztlichen Weiterbildung und Versorgung verankert sei und zu den genuinen ärztlichen Aufgaben zähle.
Der Referentenentwurf sieht auch eine Regelung vor, nach der die zuständigen Landesbehörden Modellstudiengänge zulassen können, in denen die neuen psychologischen Psychotherapeuten auch auf das Verordnen von Psychopharmaka vorbereitet werden sollen. „Einen solchen Modellstudiengang lehnen wir ab. Dieser Ansatz ist bereits im Sinne der Patientensicherheit nicht vertretbar. Jede Pharmakotherapie ist eine hochkomplexe Form der Heilbehandlung, die besondere und umfassende Kenntnisse der medizinischen Grundlagen und der Anwendungspraxis erfordert und stets in die Hand von Ärztinnen und Ärzte gehört“, stellt der MB in seiner Stellungnahme klar.
- MB-Stellungnahme zum Referentenentwurf(321.5 KB, PDF)