Kritisch sieht der Marburger Bund jedoch die geplante Ausweitung von Qualitätsverträgen. Dadurch wird die dringend notwendige Evaluation eher erschwert. Auch die Ausweitung der Mindestmengenregelungen sowie die Veröffentlichung von einrichtungsbezogenen Vergleichen hält der Marburger Bund nicht für sinnvoll.
Die geplanten Regelungen zur Notfallversorgung lehnt der MB entschieden ab. Sie sind rechtlich nicht haltbar und systematisch verfehlt. Zur Reform der ambulanten Notfallversorgung wurde Anfang des Jahres 2020 ein Referentenentwurf vorgelegt, der auf Grund der Corona-Pandemie seit der Verbändeanhörung im Februar nicht weiter verfolgt worden ist. Systematisch unverständlich ist, warum anstelle eines schlüssigen Gesamtkonzeptes nunmehr das Ersteinschätzungsverfahren als ein zentraler Baustein im Alleingang herausgelöst aus einem Gesamtkonzept geregelt werden soll. Damit werden Pflöcke eingeschlagen und die Chance auf ein notwendiges integratives Gesamtkonzept vertan.