Besonders befürwortet der Marburger Bund die Ermächtigung der Krankenkassen in den Paragrafen 132 e und f SGB V, in Ergänzung zur vertragsärztlichen Versorgung mit Betriebsärzten (Fachärzte für Arbeitsmedizin oder mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin) oder deren Gemeinschaften Verträge über die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen sowie Schutzimpfungen zu schließen.
„Wir unterstreichen den Ansatz des Gesetzgebers, hier für alle Arbeitnehmer einen unkomplizierten Zugang zu diesen Angeboten zu schaffen und erwarten davon einen Anstieg der Inanspruchnahme der Leistungen. Von den Krankenkassen erwartet der Marburger Bund eine zeitnahe Nutzung dieser Öffnungsklausel im Sinne aller Erwerbstätigen“, heißt es in der Stellungnahme des Marburger Bundes zum Referentenentwurf eines Präventionsgesetzes. Kritisch sieht der Marburger Bund, dass alle Leistungserbringer im Bereich Gesundheitsförderung, Prävention und Pflege in einem jährlich tagenden Präventionsforum ausschließlich beratend einbezogen werden. Vor Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2016 erhielten die maßgeblichen Organisationen demnach nur einmal Gelegenheit, ihre Anliegen und Anregungen einzubringen, und auch dies lediglich mit Empfehlungscharakter.