„Insbesondere unterstützen wir den ganzheitlichen Ansatz mit einem Schutzkonzept, das nicht nur die betroffenen Schwangeren selbst, sondern auch die Beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, einschließlich der jeweiligen Mitarbeitenden umfasst. Dies gilt auch für Ärztinnen und Ärzte“, heißt es in der Stellungnahme des größten deutschen Ärzteverbandes zum Referentenentwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.
Zusätzlich zu den im Referentenentwurf aufgeführten Verbotstatbeständen plädiert der Marburger Bund für eine Regelung, die neben der Behinderung der Arbeit auch die Belästigung der Ärztinnen und Ärzte sowie der Mitarbeitenden der Einrichtungen mit einem eigenen bußgeldbewehrten Verbot belegt.
Ob der mit der Bußgeldandrohung verbundene Abschreckungseffekt tatsächlich eintritt und zu einem signifikanten Rückgang der Gehsteigbelästigungen führt, sollte in zwei bis drei Jahren einer Evaluation unterzogen werden. Sollte kein oder nur ein geringer Rückgang zu verzeichnen sein, muss über weitere Schritte nachgedacht werden, fordert der Marburger Bund.
Umfassender Schutz vor Anfeindungen und Bedrohungen
15.Dezember
2023
Stellungnahme zur Gesetzesinitiative für einheitlichen Umgang mit Gehsteigbelästigungen