Der Marburger Bund begrüßt, dass das Bundesjustizministerium die vom Bundesverfassungsgericht 2016 festgestellte Regelungslücke bei den gesetzlichen Grundlagen für ärztliche Zwangsbehandlungen schließen möchte. Bedauerlich ist, dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben nur in dem engen Rahmen erfüllt werden, der durch das Gericht vorgegeben wurde.